Welche grundlegenden Voraussetzungen muss eine Betriebskostenabrechnung erfüllen?
Das Gesetz selbst enthält keine exakte Anweisung, wie eine Betriebskostenabrechnung auszusehen und welchen Inhalt sie aufzuweisen hat. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat jedoch Anfang der 1980er Jahre anhand des § 259 BGB die grundlegenden Voraussetzungen einer Betriebskostenabrechung festgelegt. Seither ist dies gefestigte Rechtsprechung und allgemeine Meinung:
BGH, Urt. v. 23.11.1981 – VIII ZR 298/80: „Soweit keine besonderen Abreden vorliegen, werden (…) regelmäßig folgende Mindestangaben verlangt:
(1) Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten,
(2) Die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel,
(3) Die Berechnung des Anteils des Mieters,
(4) Der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters“.
Mangelt es an einer (oder mehrerer) dieser Voraussetzungen, so spricht man von einem formellen Mangel. Bei einem formellen Mangel wird der Vermieter so gestellt, als hätte er überhaupt keine Abrechnung erstellt, mit allen sich daraus ergebenden negativen Folgen.
Anhand der Beispielsabrechung können Sie sehen, wie eine solche Abrechnung aussehen kann:
» Beispiel Nebenkostenabrechnung (PDF)
>>Wann muss ich Betriebskosten bezahlen?
>>Was sind Betriebskosten?
>>Welche Betriebskosten muss ich bezahlen?
>>Muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
>>Wann muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
>>Welche grundlegenden Voraussetzungen muss eine Betriebskostenabrechnung erfüllen?
>>Kann ich mich gegen die Betriebskostenabrechnung zur Wehr setzen?
>>Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht über die Betriebskosten abrechnet?
>>Was passiert bei einem Auszug?
>>Kann von den Grundsätzen zu Lasten des Mieters abgewichen werden?
