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Welche Betriebskosten muss ich bezahlen?

Grundsätzlich sind nur solchen Betriebskosten zu bezahlen, deren Umlage auch vereinbart wurde. Jedoch genügt eine – auch formularmäßige – Vereinbarung einer Umlage der Betriebskosten nach § 556 BGB oder § 2 BetrKV.

Die Rechtsprechung sieht hierin eine vollständige und zulässige Umlage sämtlicher Betriebskosten nach § 3 BetrKV (vgl. auch http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html).

Die Umlage anderer Betriebskosten als in § 2 BetrKV genannt, ist im Bereich der Wohnraummiete dagegen regelmäßig unzulässig.

>>Wann muss ich Betriebskosten bezahlen?
>>Was sind Betriebskosten?
>>Welche Betriebskosten muss ich bezahlen?
>>Muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
>>Wann muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
>>Welche grundlegenden Voraussetzungen muss eine Betriebskostenabrechnung erfüllen?
>>Kann ich mich gegen die Betriebskostenabrechnung zur Wehr setzen?
>>Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht über die Betriebskosten abrechnet?
>>Was passiert bei einem Auszug?
>>Kann von den Grundsätzen zu Lasten des Mieters abgewichen werden?