Was passiert bei einem Auszug?
Im Falle eines Auszuges des Mieters geltend grundsätzlich keine Besonderheiten, so dass der Vermieter auch hier jährlich über die Betriebskosten innerhalb von 12 Monaten abzurechnen hat.
Bei einem Auszug des Mieters zum 31.01. eines Jahres müsste der Vermieter deshalb erst bis zum 31.12. des Folgejahres abrechnen. Dem Vermieter stünden in diesem Fall 23 Monate für die Betriebskostenabrechnung zu.
Denn zu Teilabrechnungen ist der Vermieter nicht verpflichtet, § 556 Abs. 3 Satz 4 BGB:
„Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet“.
>>Wann muss ich Betriebskosten bezahlen?
>>Was sind Betriebskosten?
>>Welche Betriebskosten muss ich bezahlen?
>>Muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
>>Wann muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
>>Welche grundlegenden Voraussetzungen muss eine Betriebskostenabrechnung erfüllen?
>>Kann ich mich gegen die Betriebskostenabrechnung zur Wehr setzen?
>>Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht über die Betriebskosten abrechnet?
>>Was passiert bei einem Auszug?
>>Kann von den Grundsätzen zu Lasten des Mieters abgewichen werden?
