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Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht über die Betriebskosten abrechnet?

Der Mieter hat einen Anspruch auf Abrechnung, wenn eine entsprechende Umlage der Betriebskosten vereinbart wurde und der Vermieter keine oder keine formell ordnungsgemäße Abrechnung erteilt hat. Diesen Anspruch kann der Mieter auch gerichtlich geltend machen.
Daneben kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den weiteren Vorauszahlungen im laufenden Mietverhältnis geltend machen. Ist das Mietverhältnis beendet, kann der Mieter sogar sämtliche Vorauszahlungen zurückfordern, die er geleistet hat und für die er keine oder keine formell ordnungsgemäße Abrechnung erhalten hat.

>>Wann muss ich Betriebskosten bezahlen?
>>Was sind Betriebskosten?
>>Welche Betriebskosten muss ich bezahlen?
>>Muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
>>Wann muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
>>Welche grundlegenden Voraussetzungen muss eine Betriebskostenabrechnung erfüllen?
>>Kann ich mich gegen die Betriebskostenabrechnung zur Wehr setzen?
>>Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht über die Betriebskosten abrechnet?
>>Was passiert bei einem Auszug?
>>Kann von den Grundsätzen zu Lasten des Mieters abgewichen werden?