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Mit ‘Selbstauskunft’ getaggte Artikel

Der Vermieter darf bei falscher Selbstauskunft fristlos kündigen.

Montag, 30. August 2010

Der Mieter gibt in seiner Selbstauskunft seinen Bruttolohn als Nettolohn an und erklärt zudem, dass er bei einem renommierten Institut angestellt ist. Tatsächlich befindet er sich noch in der Ausbildung und ist für das Institut nur freiberuflich tätig. Der Vermieter kündigt zwei Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses wegen arglistiger Täuschung. Zahlungsschwierigkeiten seitens des Mieters sind in dieser Zeit nicht aufgetreten. Der Vermieter klagt auf Räumung.

Das Landgericht gibt dem Vermieter recht. Die falsche Beantwortung der Fragen stelle eine arglistige Täuschung dar. Der Vermieter sei zu einer Bonitätsprüfung berechtigt. Eine schlechte Vermögenslage oder Zahlungsschwierigkeiten seine nicht erforderlich. Es genüge, wenn der Vermieter den Vertrag bei wahrheitsgemäßer Angaben höchstwahrscheinlich nicht geschlossen hätte (LG München I, Urt. v. 25.03.2009 – 14 S 18532/08).