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Mit ‘Öltank’ getaggte Artikel

Reinigungskosten für Öltank sind Betriebskosten.

Mittwoch, 18. August 2010

Der Vermieter lässt alle 5-7 Jahre den Öltank der Heizungsanlage reinigen. Die Kosten stellt er in die Betriebskostenabrechnung ein. Der Mieter verweigert insoweit die Zahlung. Der Vermieter beschreitet den Rechtsweg.

Der Bundesgerichtshof gibt dem Vermieter recht. Die Kosten der Öltankreinigung seien umlegbare Kosten der Reinigung der Heizungsanlage gemäß § 2 Nr. 4a BetrKV. Ein Turnus von 5-7 Jahren reiche aus, um die Kosten als „laufend“ zu qualifizieren. Damit handele es sich auch nicht um Instandhaltungskosten (BGH, Urt. v. 11.11.2009 – VIII ZR 221/08).

Kosten für Reinigung des Öltanks

Montag, 31. Mai 2010

Bei den wiederkehrenden Kosten für die Reinigung eines Öltanks einer Heizungsanlage handelt es sich um umlagefähige Kosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen kann. Fallen diese Kosten nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen an, können die gesamten Kosten grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen (BGH, Urt. v. 11.11.09 – VIII ZR 221/08, www.bundesgerichtshof.de).

Kosten für die Reinigung des Öltanks

Mittwoch, 03. Februar 2010

Kosten für die Reinigung des Öltanks sind Betriebskosten nach § 2 Nr. 4a BetrKV und damit umlagefähig. Dies hat der BGH mit Urteil vom 11.11.2009 entschieden. Fallen diese Kosten nicht jährlich, sondern in größeren Zeitabständen an, können die Kosten grundsätzlich in voller Höhe in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie tatsächlich anfallen.