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Mit ‘Elektroanlage’ getaggte Artikel

Kosten für die Funktionsprüfung einer Rauchmeldeanlage.

Freitag, 27. August 2010

Der Vermieter fordert den Mieter auf, höhere Vorauszahlungen zu leisten, nachdem der Vermieter Rauchmeldeanlagen einbauen lies und die jährlichen Kosten der Funktionsprüfung in die Vorauszahlungen mit einfließen lässt. Der Mieter verweigert die Zahlung.

Das Amtsgericht gibt dem Vermieter recht. Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit der Rauchmeldeanlage entstünden, seien Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als „sonstige Betriebskosten” i.S. von § BetrKV § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden könnten (AG Lübeck, Urt. v. 05.11.2007 – 21 C 1668/07).

Wartungskosten für Elektroanlagen.

Mittwoch, 25. August 2010

Der Vermieter rechnet über die Betriebskosten ab und fordert unter anderem einen anteiligen Betrag für die Revision von Elektroanlagen, Gasgeräten, brandschutztechnischen Einrichtungen sowie weiterer installierter Haustechnik. Die Revision der Elektroanlagen wird entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften im Abstand von vier Jahren durchgeführt. Der Mieter verweigert die Zahlung.

Der Bundesgerichtshof gibt dem Vermieter recht. Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit der Elektroanlage entstünden, seien Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als „sonstige Betriebskosten” i.S. von § BetrKV § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden könnten BGH. Urt. v. 14. 2. 2007 – VIII ZR 123/06).

Prüfung der Elektroanlage in Nebenkostenabrechnung?

Dienstag, 25. Mai 2010

Die wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer Elektroanlage entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als “sonstige Betriebskosten” im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können. (BGH, Urt .v. 14.02.07 – VIII ZR 123/06, www.bundesgerichtshof.de).