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Mit ‘Betriebskostenabrechnung’ getaggte Artikel

Heizkosten sparen im Winter – Tipps wie man es machen sollte

Dienstag, 18. Oktober 2011
Heizkosten machen den Löwenanteil der Nebenkostenabrechnung aus

Heizkosten machen den Löwenanteil der Nebenkostenabrechnung aus

„Alle Jahre wieder….“

so oder so ähnlich heißt es bei einigen Bürgerinnen und Bürger wenn sie die Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres aufs Neue schockt.

Wer nicht auf seine Heizkosten achtet, die in der Regel den größten Anteil ausmachen, oder einfach nur die falsche Methode hat um Kosten einzusparen dem wird auch dieses oder nächstes Jahr das „frohe Fest“ verdorben werden. Um Ihnen dabei zu helfen dies zu verhindern, haben wir hier im Folgenden ein paar kleine Tipps zur Heizkostenbekämpfung.

Die Regel besagt, 1° Celsius Erhöhung der Raumtemperatur führt zu bis zu 6 % mehr Heizkosten. Darum sollte man den Raum stets bei circa 20° halten und ihn nicht überheizen. Ebenso sollten Sie beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung die Heizung nicht ausschalten.

Drehen Sie sie um 1 – 1 ½ Teilstriche herunter und halten Sie die Raumtemperatur bei mindestens 17 ° Celsius. Ein fataler Fehler wäre die Heizung beim Verlassen komplett auszuschalten und bei Eintreffen wieder hoch zu drehen. Dieses so genannte Stoßheizen braucht viel mehr Energie als einfach die Temperatur beim Level zu halten.

Selbst für diejenigen, die keine Lust haben täglich die Heizung beim Gang zur Arbeit vorher herunter zu drehen gibt es eine technische Lösung. Mit einem zeitgesteuerten Thermostat das Sie im örtlichen Fachhandel für 30 – 70 Euro erhalten wird Ihnen sogar noch wie von Zauberhand beim Sparen geholfen.

Sollten Sie diese Tipps dauerhaft und konsequent befolgen wird Ihre Nebenkostenrechnung Ihnen sicher keine miese Laune mehr bereiten.

Foto: Fotolia (Digitalpress, #12308118)

Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der 12 Monatsfrist?

Mittwoch, 17. August 2011

Solange es Mieter und Vermieter keinen schwerwiegenden Nachteil bringt, so kann eine Vereinbarung über die Verlängerung der 12 Monatsfrist getroffen werden. So hat der BGH nun entschieden (BGH, Urteil v. 27.7.2011, VIII ZR 316/10, veröffentlicht am 15.08.2011).

Die Frist darf also einmalig verlängert werden, eine Benachteiligung einer Seite (hier ist wohl eher die Mieterseite gemeint) darf jedoch nicht entstehen.

Das Urteil wurde im Zuge eines Sachverhaltes gesprochen, in dem der Mieter mit dem Testamentsvollstrecker eines Vermieters gestritten hatte. Der Vermieter war 2009 gestorben.

Einen Monat vor dem Tod des Vermieters erteilte der damalige Testamentvollstrecker und Betreuer dem Mieter der Wohnung eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.06.2007 bis 31.12.2008, da der Betreuer zuvor mit dem Mieter eine einmalige Verlängerung des Abrechnungszeitraums von 12 auf 19 Monate vereinbart hatte. Es sollte dabei auf eine kalenderjährliche Abrechnung umgestellt werden.

Die Abrechnung ergab eine Nachzahlung von über 700 EUR für den Mieter, die dieser nicht bezahlen wollte. Er berief sich also auf die abgelaufene Frist von 12 Monaten.

Nach dem BGH Urteil muss der Mieter die Nachzahlung leisten, da die vorher getroffene Vereinbarung zwischen Mieter und Testamentvollstrecker (Vermieter) einmalig wirksam ist.

Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB ist die Betriebskostenabrechnung zwar jährlich über die Vorauszahlungen abzurechnen, jedoch ist durch die Vereinbarung von Mieter und Vermieter dem Kläger kein Nachteil, der den Entscheid des Gerichts hinsichtlich der Urteilsfindung beeinflusst hätte, entstanden und deswegen gemäß § 556 Abs. 4 BGB nicht unwirksam. Laut Gesetz steht einer verschiedenartigen Vereinbarung, die in beiderseitigem Einverständnis von Mieter als auch Vermieter geschlossen wurde, nichts im Wege. Danach haben beide Parteien den gleichen Zweck verfolgt (eine Umstellung auf eine kalenderjährige Abrechnungsperiode) und somit ist die Verlängerung des Abrechnungszeitraumes auch zulässig. Der möglicherweise entstehende Nachteil aus der getroffenen Vereinbarung wird dem Urteil des Gerichts zufolge durch den aus der Vereinbarung entstehenden Vorteil, wie beispielsweise einer besseren Übersicht bei der Abrechnung, ausreichend entschädigt.

(vgl. auch news.immobilio.de)

Jetzt neu: Direkt einen Anwalt fragen

Samstag, 18. Juni 2011

Ein weiterer toller Service für die Besucher von www.nebenkosten-rechner.de.

Online Rechtsberatung im Mietrecht

Sie haben Ihre Nebenkostenabrechnung verglichen und haben das Gefühl eine Unregelmäßigkeit entdeckt zu haben? Oder einen Formfehler? Verlässlich und qualifiziert kann dies natürlich nur ein Profi beurteilen. Bei uns haben Sie nun die Möglichkeit einen solchen direkt zu fragen.

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Die Anfrage ist dabei völlig unverbindlich und kostenlos für den Fragesteller. Nach Absenden der Frage erhält dieser per E-Mail mit welche Gebühr bei einer qualifizierten Beantwortung anfallen würde. Nimmt der Fragesteller das Angebot an, so erhält er in kurzer Zeit professionellen rat vom Anwalt, lehnt er es ab, entstehen keinerlei Kosten.

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  • Sie erhalten eine vollständige Prüfung der einzelnen Nebenkosten(-arten) auf Zulässigkeit sowie eine ausführliche und individuelle Stellungnahme mit konkreten Empfehlungen. (Die Überprüfung der Beträge auf Plausibilität ist jedoch Sache eines Sachverständigen!)
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  • Rückfragen zur Beratung – egal wie viele – beantwortet Ihr Anwalt ohne weitere Kosten, solange sich der Sachverhalt nicht ändert oder erweitert.

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Nebenkostenspiegel für Bremen 2009

Donnerstag, 09. Juni 2011

Nebenkostenspiegel 2009 des Bundeslandes BremenBremer Mieter können nun ebenfalls den Nebenkostenspiegel 2009 für ihr Bundesland abrufen. Das kleine Bundesland ist auch bei uns mit recht wenigen Nutzern vertreten, die Zahlen sind diesmal aus diesem Grund nicht ganz repräsentativ. Nur einige hundert Abrechnungen haben wir für Bremen vorliegen.

Die durchschnittlichen Betriebskosten pro Quadratmeter und Monat liegen in Bremen bei 2,56 €. In Summe betragen sie 2.582,93 € pro Jahr und Wohnung.

Kleines Bundesland, große Wohnflächen, 84,08 Quadratmeter stehen den Bremern im Schnitt zur Verfügung.

Die Summe aller einzelnen Betriebskosten, die in Bremen abgerechnet werden können liegt bei 3,60 €/ qm im Jahr.
Hier geht es zum Nebenkostenspiegel Bremen 2009: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Bremen 2009

Überprüfen auch Sie mit dem Nebenkostenrechner ob Ihre Nebenkostenabrechnung zu hoch ausgefallen ist. Kostenlos und in wenigen Klicks erledigt.

>Zum Nebenkostenrechner

 

Nebenkostenabrechnung per E-Mail

Mittwoch, 25. Mai 2011

Kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung per E-Mail seinen Mietern zustellen?

Eine Nebenkostenabrechnung muss bestimmte Formvorschriften erfüllen. Es ist aber durchaus dem Vermieter überlassen, wie diese dem Mieter zugestellt wird. Lediglich schriftlich muss sie sein. Eine Zustellung per E-Mail ist also durchaus möglich.

Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist natürlich ein komplexer Vorgang. Werden die Formvorschriften nicht eingehalten, so kann die Abrechnung ungültig sein (vgl.: Voraussetzungen einer Nebenkostenabrechnung).

Zustellung per E-Mail: Nachweis per Sendeprotokoll

Die Fristen der Zustellung sind bindend. Um einen Nachweis zu führen, dass man als Vermieter diese eingehalten hat, ist es ratsam die Zustellung per E-Mail zu dokumentieren. Das geht am besten mittels Sendeprotokoll. Die verschiedenen E-Mail Programme (Outlook, Thunderbird, etc.) lassen einen Versandnachweis zu. Dieser kann zudem ausgedruckt werden, damit er zusätzlich schriftlich vorliegt.

Im Zweifelsfall ist der Vermieter in der Beweispflicht, dass die Nebenkostenabrechnung dem Mieter fristgemäß zugestellt wurde.

Quelle: 20.05.2011 |  Helpster | Uwe Rabolt

 

 

http://news.nebenkosten-rechner.de/welche-grundlegenden-voraussetzungen-muss-eine-betriebskostenabrechnung-erfullen/

Nebenkostenspiegel für Berlin 2009

Donnerstag, 19. Mai 2011

Nebenkostenspiegel 2009 von BerlinNun hat auch die Bundeshauptstadt Berlin einen eigenen Nebenkostenspiegel 2009. Die Betriebskosten vieler Berliner Mieter wurden ausgewertet. Das Ergebnis ist durchaus bemerkenswert.

Die durchschnittlichen Betriebskosten pro Quadratmeter und Monat liegen in Berlin bei 2,68 €. In Summe betragen sie 2.310,37 € pro Jahr und Wohnung.

Im Vergleich zu den südlichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg sind die Wohnungen in Berlin erwartungsgemäß kleiner, 71,84 Quadratmeter im Schnitt.

Im Vergleich zum bundesdeutschen Schnitt fällt auf, dass die Nebenkosten um 0,16 EUR pro Monat pro Quadratmeter höher ausfallen.

Man erkennt an den einzelnen Posten, warum die Nebenkosten im Schnitt hier um so viel teurer sind. Müllabfuhr (+ 0,08 €), Reinigung (+ 0,05 €), Aufzug (+0,08 €) und insbesondere Wasser (+ 0,22 €) und Abwasser (+ 0,12 €) sind deutlich teurer als im bundesdeutschen Schnitt.

Ein eindeutiger Hinweis, das kommunale Kosten in Großstädten besonders zu Buche schlagen.

Dafür heizen die Berliner günstiger.  0,79 € zahlt man hier pro Quadratmeter pro Monat. Das sind satte 0,13 € weniger als in Gesamtdeutschland. Bemerkenswert, denn die Heizölpreise sind ja bundesweit nicht so unterschiedlich.

Die Summe aller einzelnen Betriebskosten, die in Berlin abgerechnet werden können liegt bei 3,96 €/ qm im Jahr.
Hier geht es zum Nebenkostenspiegel Berlin 2009: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Berlin 2009

Überprüfen auch Sie mit dem Nebenkostenrechner ob Ihre Nebenkostenabrechnung zu hoch ausgefallen ist. Kostenlos und in wenigen Klicks erledigt.

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Nebenkostenspiegel 2009 veröffentlicht

Freitag, 01. April 2011

Nebenkostenspiegel Deutschland 200901.04.2011: Heute wurde der Nebenkostenspiegel für Deutschland 2009 von www.nebenkosten-rechner.de veröffentlicht.

Nachdem vor kurzem der Nebenkostenspiegel 2008 vorgestellt wurde, sind nun auch die einzelnen Betriebskosten der deutschen Mieter aus dem letzten relevanten Abrechnungsjahr 2009 verfügbar.

Die durchschnittlichen Betriebskosten sind seit dem vorangegangenen Jahr leicht gestiegen, sie betragen 2,52 €/qm im Monat (vgl. 2008: 2,49 €/qm).

Große Veränderungen in den einzelnen Positionen der Nebenkostenabrechnung sind kaum zu verzeichnen. Am auffälligsten ist noch die Verringerung der Heizkosten um über 2%. Die Heizkosten Werte, die die Nutzer des Nebenkostenrechners angegeben haben, unterscheiden sich sehr von denen des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes, der hier optimistischer im Sinne der Mieter zu sein scheint.

Daneben sind die angegebenen Werte des Nebenkostenspiegels an weiteren Stellen deutlich höher als die des Betriebskostenspiegels. Aufzugskosten sind so im Schnitt bei 0,19 € (DMB: 0,13 €), die Kosten für den Hausmeister bei 0,23 € (DMB: 0,18 €). Bei Grundsteuer, Versicherungen oder auch der Müllbeseitigung liegen die Werte beider Untersuchungen fast deckungsgleich.

Der Nebenkostenspiegel wertet die Daten von weit über 10.000 eingegebenen Nebenkostenabrechnungen aus und kann somit eine sehr realistisches Bild der Nebenkosten in Deutschland zeichnen. Natürlich kann es im konkreten Mietverhältnis zu Abweichungen kommen, jedoch kann der Nebenkostenspiegel dazu dienen, bei größeren Abweichungen von diesem, etwas genauer in die eigene Nebenkostenabrechnung zu schauen und die Positionen zu kontrollieren.

Auch für 2010 liegen bereits viele Daten vor. Es zeichnet sich ab, dass insbesondere Strom- und Heizkosten wohl auffällig steigen werden, die kalten Betriebskosten eher moderat.

Hier geht es zum Nebenkostenspiegel 2009: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland 2008

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Nebenkostenspiegel 2008 ist da

Mittwoch, 30. März 2011

Nebenkosten (Betriebskosten) in Deutschland in 2008Der Nebenkostenspiegel oder auch Betriebskostenspiegel 2008 ist da.
Nebenkosten-rechner.de präsentiert damit den ersten eigenen Nebenkostenspiegel für Deutschland.

Insgesamt haben Wohnraummieter im Jahr 2008 in Deutschland durchschnittlich 2,49 € (Summe der Einzelwerte: 3,37 €) pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche bezahlt. Hier muss beachtet werden, dass nicht für jede Mietwohnung Aufzugskosten, Kosten für Gartenreinigung oder andere Posten abgerechnet werden können deshalb sind die durchschnittlich gezahlten Nebenkosten geringer als die Summe der Einzelwerte. Im Vergleich hierzu ermittelte der DMB in seinem Betriebskostenspiegel 2008 für Deutschland einen Wert von 2,91 € pro qm pro Monat als Summe der Einzelwerte (Quelle: DMB, Betriebskostenspiegel für Deutschland).

Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 77,33 qm waren die deutschen Wohnungsmieter deshalb durchschnittlich mit monatlichen Betriebskosten in Höhe von 192,65 € belastet.

Ein Vergleich der Einzelwerte des Nebenkostenspiegels von www.nebenkosten-rechner.de mit dem Betriebskostenspiegel des DMB zeigt, dass sowohl die Primärerhebung, als auch die sehr praxisnahe Erhebung direkt beim Mieter zu ähnlichen Ergebnissen führen, beide Erhebungsformen können als fachlich fundiert und zuverlässig angesehen werden. Insbesondere die Aufzugskosten fallen jedoch mit 0,19 € in der Praxis deutlich höher aus. Wasser und Abwasser zeigen ebenfalls eine größere Differenz. Hier könnte die richtige Differenzierung der einzelnen Kostenarten auf der Nebenkostenabrechnung durch den Mieter Probleme bereitet haben.

Interessant ist auch, dass bei den Heizkosten im Durchschnitt 36 % auf die Grundkosten entfallen, was einem Betrag von 0,34 € pro qm pro Monat entspricht. Die HeizKV schreibt vor, dass der Vermieter lediglich zwischen 30 % und 50 % der Heizkosten als Grundkosten umlegen darf (§ 7 Abs. 1 HeizKV). In der Praxis nähert sich dieser Wert der unteren Grenze. Dies dürfte auch im Interesse der Mieter liegen, die weniger Kosten zu tragen haben, wenn sie sich sparsam verhalten.

Der Nebenkostenspiegel 2009 steht bereits in den Startlöchern und wird in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen. In regelmäßgem Abstand wird www.nebenkosten-rechner.de dann die Nebenkostenspiegel für sämtliche Bundesländer Deutschlands veröffentlichen.

Auch für einzelne Landkreise, Gemeinden oder auch nur Postleitzahlengebiete kann auf Anfrage ein Nebenkostenspiegel erstellt werden.

Hier geht es zum Nebenkostenspiegel 2008: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland 2008

Überprüfen auch Sie mit dem Nebenkostenrechner ob Ihre Nebenkostenabrechnung zu hoch ausgefallen ist. Kostenlos und in wenigen Klicks erledigt.

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Heizkostenabrechnung überprüfen! Unsere Tipps

Montag, 07. März 2011

Gerade jetzt werden wieder viele Heizkostenabrechnungen erstellt, bzw. die Heizkosten an den Heizkörpern abgelesen. Dabei passieren immer wieder Fehler bei der Abrechnung, meist ist der Mieter der Benachteiligte.

Nebenkostenabrechnung und heizkostenabrechnung

(Foto: H-J Paulsen, Fotolia)

Prüfen Sie bei Erhalt der Heizkostenabrechnung immer folgende 3 Punkte:

  1. Wurde die Abrechnungsfrist eingehalten?
  2. Welche Abrechnungsart wurde verwendet (verbrauchsabhängig, flächenabhängig)?
  3. Können Sie die Höhe der Heizkosten nachrechnen?

 

 

 

1. Wurde  die Abrechnungsfrist eingehalten?

Der Vermieter hat nur eine bestimmte Frist, um seine Nebenkostenabrechnung (in dieser ist die Heizkostenabrechnung enthalten) zu erstellen. Diese beträgt 12 Monate. Wird die Nebenkostenabrechnung danach zugestellt, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.

Weitere Infos zur Abrechnungsfrist der Nebenkostenabrechnung

2. Welche Abrechnungsart wurde verwendet?

Grundsätzlich gibt es 2 mögliche Arten der Heizkostenabrechnung:

  • Abrechnung nach dem Verbrauch
  • Abrechnung nach Quadratmeter

Der Vermieter kann nicht einfach nur nach der Wohnungsgröße abrechnen, denn das würde manchen Mieter benachteiligen. So könnte ein Mieter mit einer großen Wohnung sehr wenig heizen, müßte aber dennoch hohe Heizkosten bezahlen.

Nur nach tatsächlichem Verbrauch (Zähler am Heizkörper) wird der Vermieter jedoch auch nicht abrechnen, denn es gibt Kosten, die unabhängig vom Verbrauch anfallen (z.B. Schornsteinfeger, Wartung, etc.).

Es werden daher i.d.R. 30% flächenabhängig und 70% verbrauchsabhängig abgerechnet. Werden über 70% verbrauchsabhängig abgerechnet, muss dies vorher im Mietvertrag vereinbart worden sein.

Weicht Ihre Heizkostenabrechnung von dieser 70/30 Regel ab, sollten Sie stutzig werden.

3. Können Sie die Höhe der Heizkosten nachrechnen?

Es gibt natürlich auch Formvorschriften, die der Vermieter einhalten muss. So müssen Sie die Höhe der Heizkosten nachvollziehen (also nachrechnen) können. Dazu benötigen Sie alle zugrunde liegende Angaben.

So müssen z.B. die gesamten Heizkosten der Mietanlage, bzw. des Mietshauses angegeben werden. Zudem benötigen Sie die Gesamtfläche, Verbrauchseinheiten, Kosten der Warmwasseraufbereitung und die Formel, nach der die Heizkosten und der Warmwasseranteil berechnet wurden.

Beim Brennstoffverbrauch ist auf Anfangs- und Restbestand zu achten. Beide müssen angegeben werden. Akzeptieren Sie keine Falschangaben (0-Liter Angaben, gleiche Angaben bei Anfangs- und Restbestand).

Mit dem Nebenkosten-Rechner können Sie sehen, ob Ihre Heizkosten plausibel erscheinen. Er vergleicht Sie mit vielen anderen mit ähnlichen Wohnungsgrößen in Ihrer Region.

Professionelle und individuelle Hilfe kann natürlich ein Anwalt geben, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.
Hier finden Sie einen Mietrecht Anwalt in Ihrer Nähe

 

 

Abrechnung von Heizkosten nach Wirtschaftseinheiten

Donnerstag, 20. Januar 2011

Mehrere Wohngebäude können von Beginn des Mietverhältnisses an zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, auch wenn im Mietvertrag als Mietsache nur eines der Gebäude bezeichnet wird (BGH, Urt. v. 14.07.2010 – VIII ZR 290/09).