Auch das Amtsgericht Wiesbaden hat in einer aktuellen Entscheidung (Az: 93 C 3290/06 – 19) einem Vermieter das Recht abgesprochen unwirtschaftliche Kosten auf den Mieter umzulegen. Das Amtsgericht Wiesbaden in seiner Entscheidung aus, dass Betriebskosten, soweit sie unwirtschaftlich oder unnötig sind, nicht auf den Mieter umgelegt werden. Und weiter heißt es in der Urteilsbegründung: “Wirtschaftlich sind nur solche Kosten, die bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind.”
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Amtsgericht Wiesbaden
Donnerstag, 20. November 2008
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