Gerade jetzt werden wieder viele Heizkostenabrechnungen erstellt, bzw. die Heizkosten an den Heizkörpern abgelesen. Dabei passieren immer wieder Fehler bei der Abrechnung, meist ist der Mieter der Benachteiligte.

(Foto: H-J Paulsen, Fotolia)
Prüfen Sie bei Erhalt der Heizkostenabrechnung immer folgende 3 Punkte:
- Wurde die Abrechnungsfrist eingehalten?
- Welche Abrechnungsart wurde verwendet (verbrauchsabhängig, flächenabhängig)?
- Können Sie die Höhe der Heizkosten nachrechnen?
1. Wurde  die Abrechnungsfrist eingehalten?
Der Vermieter hat nur eine bestimmte Frist, um seine Nebenkostenabrechnung (in dieser ist die Heizkostenabrechnung enthalten) zu erstellen. Diese beträgt 12 Monate. Wird die Nebenkostenabrechnung danach zugestellt, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.
Weitere Infos zur Abrechnungsfrist der Nebenkostenabrechnung
2. Welche Abrechnungsart wurde verwendet?
Grundsätzlich gibt es 2 mögliche Arten der Heizkostenabrechnung:
- Abrechnung nach dem Verbrauch
- Abrechnung nach Quadratmeter
Der Vermieter kann nicht einfach nur nach der Wohnungsgröße abrechnen, denn das würde manchen Mieter benachteiligen. So könnte ein Mieter mit einer großen Wohnung sehr wenig heizen, müßte aber dennoch hohe Heizkosten bezahlen.
Nur nach tatsächlichem Verbrauch (Zähler am Heizkörper) wird der Vermieter jedoch auch nicht abrechnen, denn es gibt Kosten, die unabhängig vom Verbrauch anfallen (z.B. Schornsteinfeger, Wartung, etc.).
Es werden daher i.d.R. 30% flächenabhängig und 70% verbrauchsabhängig abgerechnet. Werden über 70% verbrauchsabhängig abgerechnet, muss dies vorher im Mietvertrag vereinbart worden sein.
Weicht Ihre Heizkostenabrechnung von dieser 70/30 Regel ab, sollten Sie stutzig werden.
3. Können Sie die Höhe der Heizkosten nachrechnen?
Es gibt natürlich auch Formvorschriften, die der Vermieter einhalten muss. So müssen Sie die Höhe der Heizkosten nachvollziehen (also nachrechnen) können. Dazu benötigen Sie alle zugrunde liegende Angaben.
So müssen z.B. die gesamten Heizkosten der Mietanlage, bzw. des Mietshauses angegeben werden. Zudem benötigen Sie die Gesamtfläche, Verbrauchseinheiten, Kosten der Warmwasseraufbereitung und die Formel, nach der die Heizkosten und der Warmwasseranteil berechnet wurden.
Beim Brennstoffverbrauch ist auf Anfangs- und Restbestand zu achten. Beide müssen angegeben werden. Akzeptieren Sie keine Falschangaben (0-Liter Angaben, gleiche Angaben bei Anfangs- und Restbestand).
Mit dem Nebenkosten-Rechner können Sie sehen, ob Ihre Heizkosten plausibel erscheinen. Er vergleicht Sie mit vielen anderen mit ähnlichen Wohnungsgrößen in Ihrer Region.
Professionelle und individuelle Hilfe kann natürlich ein Anwalt geben, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.
Hier finden Sie einen Mietrecht Anwalt in Ihrer Nähe