Nebenkosten-Rechner.de

Nebenkostenspiegel 2009 Baden-Württemberg

19. April 2011

Nebenkostenspiegel Baden-Württemberg 2009Nachdem Anfang April der Nebenkostenspiegel 2009 für Deutschland veröffentlicht wurde, ist nun auch der erste Nebenkostenspiegel für Baden-Württemberg verfügbar.

Die durchschnittlichen Betriebskosten pro Quadratmeter und Monat liegen in Baden Württemberg bei 2,47 €. In Summe betragen sie 2.335,93 € pro Jahr und Wohnung.

Es fällt auf, dass die Wohnungen im südlichen Bundesland im Schnitt etwas größer sind als im gesamtdeutschen Raum. 78,81 qm Wohnfläche stehen den Baden-Württembergern zur Verfügung. Das sind mehr als 3 qm mehr als im bundesweiten Vergleich.

Die einzelnen Positionen ähneln in der Höhe dem deutschen Durchschnitt.

Auffällig ist noch, dass die Kosten für die Müllbeseitigung mit 0,11 € pro Quadratmeter pro Monat spürbar niedriger sind als in Gesamtdeutschland (0,18 €).

Die Summe aller einzelnen Betriebskosten, die in Baden-Württemberg abgerechnet werden können liegt bei 3,02 €/ qm im Jahr.
Hier geht es zum Nebenkostenspiegel Baden-Württemberg 2009: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Baden-Württemberg 2009

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Nebenkostenspiegel 2009 veröffentlicht

01. April 2011

Nebenkostenspiegel Deutschland 200901.04.2011: Heute wurde der Nebenkostenspiegel für Deutschland 2009 von www.nebenkosten-rechner.de veröffentlicht.

Nachdem vor kurzem der Nebenkostenspiegel 2008 vorgestellt wurde, sind nun auch die einzelnen Betriebskosten der deutschen Mieter aus dem letzten relevanten Abrechnungsjahr 2009 verfügbar.

Die durchschnittlichen Betriebskosten sind seit dem vorangegangenen Jahr leicht gestiegen, sie betragen 2,52 €/qm im Monat (vgl. 2008: 2,49 €/qm).

Große Veränderungen in den einzelnen Positionen der Nebenkostenabrechnung sind kaum zu verzeichnen. Am auffälligsten ist noch die Verringerung der Heizkosten um über 2%. Die Heizkosten Werte, die die Nutzer des Nebenkostenrechners angegeben haben, unterscheiden sich sehr von denen des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes, der hier optimistischer im Sinne der Mieter zu sein scheint.

Daneben sind die angegebenen Werte des Nebenkostenspiegels an weiteren Stellen deutlich höher als die des Betriebskostenspiegels. Aufzugskosten sind so im Schnitt bei 0,19 € (DMB: 0,13 €), die Kosten für den Hausmeister bei 0,23 € (DMB: 0,18 €). Bei Grundsteuer, Versicherungen oder auch der Müllbeseitigung liegen die Werte beider Untersuchungen fast deckungsgleich.

Der Nebenkostenspiegel wertet die Daten von weit über 10.000 eingegebenen Nebenkostenabrechnungen aus und kann somit eine sehr realistisches Bild der Nebenkosten in Deutschland zeichnen. Natürlich kann es im konkreten Mietverhältnis zu Abweichungen kommen, jedoch kann der Nebenkostenspiegel dazu dienen, bei größeren Abweichungen von diesem, etwas genauer in die eigene Nebenkostenabrechnung zu schauen und die Positionen zu kontrollieren.

Auch für 2010 liegen bereits viele Daten vor. Es zeichnet sich ab, dass insbesondere Strom- und Heizkosten wohl auffällig steigen werden, die kalten Betriebskosten eher moderat.

Hier geht es zum Nebenkostenspiegel 2009: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland 2008

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Nebenkostenspiegel 2008 ist da

30. März 2011

Nebenkosten (Betriebskosten) in Deutschland in 2008Der Nebenkostenspiegel oder auch Betriebskostenspiegel 2008 ist da.
Nebenkosten-rechner.de präsentiert damit den ersten eigenen Nebenkostenspiegel für Deutschland.

Insgesamt haben Wohnraummieter im Jahr 2008 in Deutschland durchschnittlich 2,49 € (Summe der Einzelwerte: 3,37 €) pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche bezahlt. Hier muss beachtet werden, dass nicht für jede Mietwohnung Aufzugskosten, Kosten für Gartenreinigung oder andere Posten abgerechnet werden können deshalb sind die durchschnittlich gezahlten Nebenkosten geringer als die Summe der Einzelwerte. Im Vergleich hierzu ermittelte der DMB in seinem Betriebskostenspiegel 2008 für Deutschland einen Wert von 2,91 € pro qm pro Monat als Summe der Einzelwerte (Quelle: DMB, Betriebskostenspiegel für Deutschland).

Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 77,33 qm waren die deutschen Wohnungsmieter deshalb durchschnittlich mit monatlichen Betriebskosten in Höhe von 192,65 € belastet.

Ein Vergleich der Einzelwerte des Nebenkostenspiegels von www.nebenkosten-rechner.de mit dem Betriebskostenspiegel des DMB zeigt, dass sowohl die Primärerhebung, als auch die sehr praxisnahe Erhebung direkt beim Mieter zu ähnlichen Ergebnissen führen, beide Erhebungsformen können als fachlich fundiert und zuverlässig angesehen werden. Insbesondere die Aufzugskosten fallen jedoch mit 0,19 € in der Praxis deutlich höher aus. Wasser und Abwasser zeigen ebenfalls eine größere Differenz. Hier könnte die richtige Differenzierung der einzelnen Kostenarten auf der Nebenkostenabrechnung durch den Mieter Probleme bereitet haben.

Interessant ist auch, dass bei den Heizkosten im Durchschnitt 36 % auf die Grundkosten entfallen, was einem Betrag von 0,34 € pro qm pro Monat entspricht. Die HeizKV schreibt vor, dass der Vermieter lediglich zwischen 30 % und 50 % der Heizkosten als Grundkosten umlegen darf (§ 7 Abs. 1 HeizKV). In der Praxis nähert sich dieser Wert der unteren Grenze. Dies dürfte auch im Interesse der Mieter liegen, die weniger Kosten zu tragen haben, wenn sie sich sparsam verhalten.

Der Nebenkostenspiegel 2009 steht bereits in den Startlöchern und wird in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen. In regelmäßgem Abstand wird www.nebenkosten-rechner.de dann die Nebenkostenspiegel für sämtliche Bundesländer Deutschlands veröffentlichen.

Auch für einzelne Landkreise, Gemeinden oder auch nur Postleitzahlengebiete kann auf Anfrage ein Nebenkostenspiegel erstellt werden.

Hier geht es zum Nebenkostenspiegel 2008: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland 2008

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Atomstrom durch Ökostrom ersetzen. Ist das möglich?

17. März 2011

Durch die aktuelle Diskussion rund um die Kernenergie und die Sicherheit deutscher Atomkraftwerke fragen Verbraucher verstärkt nach Möglichkeiten Ihren Strom bei Anbietern zu beziehen, die Strom ohne Kernkraft liefern.

Es bilden sich z.B. auch Gruppen in facebook oder anderen sozialen Netzwerken, die sich gegenseitig dazu animieren, den Stromanbieter zu wechseln.

Was muss man nun beachten, wenn man den Anbieter wechseln möchte?

Die Stromkosten sind nur bedingt Teil der Miet Nebenkosten (bzw. Betriebskosten). Nur der Strom, der für allgemeine Verbraucher im Mietshaus benötigt wird (z.B. Licht auf dem Flur, Video/ Sprechanlage, etc.) kann vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Der Strom, der in der eigenen Wohnung für die Verbraucher des Mieters (TV, Licht, Herd, etc.) wird in der Regel vom Mieter selbst bezogen und bezahlt. Meist ist der Vertragspartner des Mieters ein regionaler Anbieter, z.B. die Stadtwerke.

Sowohl die Stadtwerke, als auch überregionale und spezialisierte Anbieter bieten unterschiedliche Strompakete an. Dabei gibt es Pakete mit und ohne Strom aus Kernenergie.

Ist Ökostrom teurer als Atomstrom?

Deutschland bezieht heute nur noch unter  20% (2009: 23%) des Energiebedarfs durch Atomstrom. Jedoch ist dieser sehr günstig herzustellen, da die hohen Erstaufwendungen bei älteren Kraftwerken (Anfangsinvestition, Ausbaue, etc.) inzwischen abgeschrieben sind und der so erzeugte Strom mit geringeren Produktionskosten belastet ist.

Der Strompreis wird jedoch, ähnlich wie Aktien an einer Börse gehandelt, in Deutschland ist diese Börse in Leipzig (Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Strombörse). Der Handel wird von einigen wenigen großen Anbietern dominiert, was regelmäßig kritisiert wird.

Der Atomstrom ist also günstiger in der Herstellung, muss aber durch nicht unbedingt derart günstig beim verbraucher ankommen (künstliches “Hochhalten” des Strompreises). Zudem wird Ökostrom noch von der Bundesregierung subventioniert.

Es ist also möglich Ökostrom zu vernünftigen Preisen zu erhalten. Unter http://www.microtarife.de/oekostrom-tarifrechner kann man dies z.B. gut nachrechnen und Tarife vergleichen.

Das Portal Verivox hat beobachtet, dass Ökostromtarife oft sogar billiger sind als die Grundversorgung der lokalen Stadtwerke. Bis zu 200 € können so im Jahr gespart werden (bei ca. 4000 kwh/Jahr) (siehe: http://www.verivox.de/)

Mittelfristig ist wahrscheinlich mit höheren Kosten für Strom zu rechnen, da erneuerbare Energien nicht sofort die Kernenergie ersetzen können, Kernenergie aber durch Abschaltung von Kraftwerken wohl im Angebot verknappt wird und die Herstellung und Logistik von Ökostrom noch relativ teuer ist.

Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Nebenkosten der Miete, zu denen der Stromverbrauch in der Mietwohnung durchaus gezählt werden kann mittelfristig ebenfalls weiter steigen werden.

Nebenkosten online richtig abrechnen

15. März 2011

Das Verwalten von Wohnungen und damit die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen setzt heute mehr als je zuvor spezielles Fachwissen und ein fristgemäßes Arbeiten voraus. Umso mehr steigen bei privaten Vermietern und Hausverwaltern die Ansprüche an eine Nebenkostenabrechnung Software, mit der sie einfach und auf aktuellem Rechtsstand für ihre Mieter die Nebenkosten (lt. Gesetz Betriebskosten) abrechnen können. Denn korrekte und leicht verständliche Abrechnungen vermeiden viel Ärger.

Genau da setzt die neue Software immoware24go an: Durch die Bereitstellung über das Internet als Dienstleistung (Software as a Service) kann man bereits für eine einzige Nebenkostenabrechnung ein professionelles Softwaresystem nutzen. Einfach über den Internetbrowser registrieren, mit den Zugangsdaten einloggen und mit dem stets aktuelle System arbeiten. Die im System integrierte Schritt für Schritt-Führung macht es dem Anwender leicht: Alle Daten zum Objekt und Mieter sowie Einnahmen und Ausgaben eingeben und schon ist die Nebenkostenabrechnung fertig. Diese sind übersichtlich gegliedert und enthalten neben dem deutlich erkennbaren Abrechnungszeitraum eine Auflistung aller umlagefähigen warmen und kalten Nebenkosten, deren Umlageschlüssel sowie dem Anteil des jeweiligen Mieters.
Die Aufstellung Nebenkostenabrechnung kann je Mieter, je Gewerbemieter aber auch als Gesamtübersicht aller umgelegten Konten nach Mietanteilen erfolgen.

Zusätzlich stehen im System über 50 Musterverträge und -dokumente, z. B. Mietvertrag, Abmahnungen, zur Verfügung.

Da die Software nicht erst gekauft und auf dem Computer installiert werden muss, entfallen lästige Aufgaben wie Datenarchivierung, Updates und Systemwartung. Der Zugriff über das Internet ermöglicht das Arbeiten an jedem Ort und zu jeder Zeit. Höchste Datensicherheit ist durch eine 256-Bit-Verschlüsselung, genau wie beim Online-Banking, sowie die Speicherung der Daten auf Servern in einem deutschen Rechenzentrum mit hohen Sicherheitsstandards gewährleistet.

Heizkostenabrechnung überprüfen! Unsere Tipps

07. März 2011

Gerade jetzt werden wieder viele Heizkostenabrechnungen erstellt, bzw. die Heizkosten an den Heizkörpern abgelesen. Dabei passieren immer wieder Fehler bei der Abrechnung, meist ist der Mieter der Benachteiligte.

Nebenkostenabrechnung und heizkostenabrechnung

(Foto: H-J Paulsen, Fotolia)

Prüfen Sie bei Erhalt der Heizkostenabrechnung immer folgende 3 Punkte:

  1. Wurde die Abrechnungsfrist eingehalten?
  2. Welche Abrechnungsart wurde verwendet (verbrauchsabhängig, flächenabhängig)?
  3. Können Sie die Höhe der Heizkosten nachrechnen?

 

 

 

1. Wurde  die Abrechnungsfrist eingehalten?

Der Vermieter hat nur eine bestimmte Frist, um seine Nebenkostenabrechnung (in dieser ist die Heizkostenabrechnung enthalten) zu erstellen. Diese beträgt 12 Monate. Wird die Nebenkostenabrechnung danach zugestellt, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.

Weitere Infos zur Abrechnungsfrist der Nebenkostenabrechnung

2. Welche Abrechnungsart wurde verwendet?

Grundsätzlich gibt es 2 mögliche Arten der Heizkostenabrechnung:

  • Abrechnung nach dem Verbrauch
  • Abrechnung nach Quadratmeter

Der Vermieter kann nicht einfach nur nach der Wohnungsgröße abrechnen, denn das würde manchen Mieter benachteiligen. So könnte ein Mieter mit einer großen Wohnung sehr wenig heizen, müßte aber dennoch hohe Heizkosten bezahlen.

Nur nach tatsächlichem Verbrauch (Zähler am Heizkörper) wird der Vermieter jedoch auch nicht abrechnen, denn es gibt Kosten, die unabhängig vom Verbrauch anfallen (z.B. Schornsteinfeger, Wartung, etc.).

Es werden daher i.d.R. 30% flächenabhängig und 70% verbrauchsabhängig abgerechnet. Werden über 70% verbrauchsabhängig abgerechnet, muss dies vorher im Mietvertrag vereinbart worden sein.

Weicht Ihre Heizkostenabrechnung von dieser 70/30 Regel ab, sollten Sie stutzig werden.

3. Können Sie die Höhe der Heizkosten nachrechnen?

Es gibt natürlich auch Formvorschriften, die der Vermieter einhalten muss. So müssen Sie die Höhe der Heizkosten nachvollziehen (also nachrechnen) können. Dazu benötigen Sie alle zugrunde liegende Angaben.

So müssen z.B. die gesamten Heizkosten der Mietanlage, bzw. des Mietshauses angegeben werden. Zudem benötigen Sie die Gesamtfläche, Verbrauchseinheiten, Kosten der Warmwasseraufbereitung und die Formel, nach der die Heizkosten und der Warmwasseranteil berechnet wurden.

Beim Brennstoffverbrauch ist auf Anfangs- und Restbestand zu achten. Beide müssen angegeben werden. Akzeptieren Sie keine Falschangaben (0-Liter Angaben, gleiche Angaben bei Anfangs- und Restbestand).

Mit dem Nebenkosten-Rechner können Sie sehen, ob Ihre Heizkosten plausibel erscheinen. Er vergleicht Sie mit vielen anderen mit ähnlichen Wohnungsgrößen in Ihrer Region.

Professionelle und individuelle Hilfe kann natürlich ein Anwalt geben, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.
Hier finden Sie einen Mietrecht Anwalt in Ihrer Nähe

 

 

Nebenkostenabrechnung formell mangelhaft? Einwendungsfrist für Mieter läuft nicht!

27. Februar 2011

Das BGH hat in einer Entscheidung vom 08.12.2010 entschieden, dass eine Betriebskostenabrechnung, welche wegen formeller Fehler unwirksam ist bewirkt, dass die Einwendungsfrist für den Mieter in diesem Fall nicht zu laufen beginnt.

Der Vermieter hat dem Mieter also eine Abrechnung zukommen lassen, die den formellen Mindestanforderungen an eine Nebenkostenabrechnung genügt. Erst dann beginnt die 12 Monatsfrist für Einwendungen durch den Mieter.

Der BGH begründet dies damit, dass dem Mieter die Beurteilungsgrundlage fehlt, wenn ihm eine formell unrichtge Nebenkostenabrechnung erstellt wird.

In dem verhandelten Fall konnte der Vermieter den zugrundeliegenden Verteilerschlüssel nicht nachvollziehbar auf der Abrechnung anbringen. Der Mieter hat länger als 12 Monate mit seinem Einspruch gegen die Abrechung gewartet.

(BGH, Urteil v. 8.12.2010, VIII ZR 27/10, veröffentlicht am 25.2.2011)

Tipps um Heizkosten zu sparen

22. Februar 2011

Fenster, Türspalten und alte Thermostate kosten bares Geld

Mit folgenden Tipps und Tricks kann man gerade an den Heizkosten, die einen großen Anteil an den Nebenkosten haben ansetzen.

Schauen Sie doch gleich mal, ob Ihre Heizkosten zu hoch sind:

http://www.nebenkosten-rechner.de/rechner.html

Hausmeister Kosten

18. Februar 2011

Die Kosten für einen Hausmeister werden zu den Betriebskosten gezählt, wenn diese im Mietvertrag stehen.

Umlegen darf der Vermieter typische Hausmeisterarbeiten. So etwas Winterdienst, Reinigung, Gartenpflege, technische Dienste an Aufzug, Heizung & Co.

Nur teilweise umlegen darf er die Hausmeisterkosten, wenn dieser sozusagen für alles Mögliche zuständig ist. Kleinere Reparaturen und Verwaltungsaufgaben sind nie Betriebskosten, auch nicht, wenn sie der Hausmeister übernimmt.

Achten Sie darauf, ob auf der Nebenkostenabrechnung neben den Hausmeisterkosten zusätzlich Hausreinigung, Winterdienst und Gartenpflege abgerechnet worden sind. Ist für diese Arbeiten der Hausmeister zuständig, so wäre dies eine Doppelzahlung und unzulässig, da die Arbeiten mit den Hausmeisterkosten bereits bezahlt sind. Lassen Sie sich den Arbeitsvertrag des Hausmeisters vorlegen, hier sollte angegeben sein, welche Arbeiten er übernehmen muss.

Quelle:
Kosten für Hausmeister (Main-Spitze, 17.02.2011)

Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel.

10. Februar 2011

Bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum ist der Vermieter berechtigt, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zu erhöhen, wenn im Mietvertrag eine Schönheitsreparaturklausel enthalten und die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist (BGH, Urteil vom 24. März 2010 – VIII ZR 177/09)