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	<title>Nebenkostenabrechnung &#124; Vergleichen sie hier ob diese zu hoch ist</title>
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	<description>Neuigkeiten rund um Ihre Nebenkostenabrechnung</description>
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		<title>Heizkosten Urteil: Vermieter muss nach Verbrauch abrechnen</title>
		<link>http://news.nebenkosten-rechner.de/heizkosten-urteil-vermieter-muss-nach-verbrauch-abrechnen/2012/02/01/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 10:17:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nebenkosten-rechner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Heizung]]></category>
		<category><![CDATA[Abflussprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[abrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute (01.02.2012) ein Urteil gefällt, dass durchaus Auswirkungen auf bestehende Heizkosten Forderungen von Vermietern haben wird. Die Richter urteilten, dass es nicht zulässig sei, dem Mieter die Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen, die im Voraus an den Energieversorger geleistet werden. Eine Berechnung anhand der Vorauszahlungen könne zu Ungerechtigkeiten führen, weil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute (01.02.2012) ein Urteil gefällt, dass durchaus Auswirkungen auf bestehende Heizkosten Forderungen von Vermietern haben wird.</strong></p>
<p><strong>Die Richter urteilten, dass es nicht zulässig sei, dem Mieter die Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen, die im Voraus an den Energieversorger geleistet werden.</strong></p>
<p><strong>Eine Berechnung anhand der Vorauszahlungen könne zu Ungerechtigkeiten führen, weil dafür nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich sei, so die Richter (Az.: V III ZR 156/11).</strong></p>
<p>In der Klage eines Vermieters verlangt dieser die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008.</p>
<p>Dabei wurden nach dem sog. Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen durch den Vermieter an den Energieversorger abgerechnet. Dies ist nach dem neuesten Urteil nun nicht zulässig, da nur der Verbrauch des vergangenen Jahres zugrunde gelegt wird und somit nicht den Verbrauch des Mieters im Abrechnungszeitraum abbildet.</p>
<p>Die Nebenkostenabrechnung (Heizkostenabrechnung) ist damit zwar nicht gänzlich ungültig, die Mieterin darf in diesem Fall jedoch die nicht verbrauchsabhängig abgerechneten Heizkosten um 15% kürzen.</p>
<p>Maßgebliche Rechtsgrundlage (Heizkostenverordnung Auszug):</p>
<p><strong>§ 6 HeizkostenV: Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung</strong></p>
<p>(1) Der Gebäudeeigentümer hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. …</p>
<p><strong>§ 12 HeizkostenV: Kürzungsrecht, Übergangsregelung</strong></p>
<p>(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen. &#8230;</p>
<p>siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html<br />
Entscheidung BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=59070&amp;linked=pm&amp;Blank=1</p>
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		<title>Wikipedia zur Urteilsfindung?</title>
		<link>http://news.nebenkosten-rechner.de/wikipedia-zur-urteilsfindung/2012/01/12/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 11:28:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nebenkosten-rechner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[mietminderung]]></category>
		<category><![CDATA[minderung]]></category>
		<category><![CDATA[urteil]]></category>
		<category><![CDATA[wikipedia]]></category>

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		<description><![CDATA[Interessant ist ein Urteil des Amtsgericht Köln. Nicht wegen der Rechtssprechung an sich, sondern, weil ein Wikipedia Artikel zur Urteilsfindung beigetragen hat. Am 20. April 2011 hatte das Gericht zu entscheiden, ob eine Mietminderung gültig ist, die der Mieter vorgenommen hatte, weil der Vermieter eine Sanierung der Rohrrinnen vornahm, welche mit dem mutmaßlich schädlichem Stoff [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Interessant ist ein Urteil des Amtsgericht Köln. Nicht wegen der Rechtssprechung an sich, sondern, weil ein Wikipedia Artikel zur Urteilsfindung beigetragen hat.</p>
<p>Am 20. April 2011 hatte das Gericht zu entscheiden, ob eine Mietminderung gültig ist, die der Mieter vorgenommen hatte, weil der Vermieter eine Sanierung der Rohrrinnen vornahm, welche mit dem mutmaßlich schädlichem Stoff Epoxidharz durchgeführt wurde.</p>
<p>Epoxidharz steht im Verdacht krebserregend zu sein und der Mieter ist der Meinung, dass das Trinkwass anschließend nicht mehr genießbar sei.</p>
<p>Das Gericht gab dem Mieter recht, die Minderung ist rechtens. Das Trinkwasser sei schädlich. Diese Einschätzung wurde jedoch nicht mittels einem Sachverständigen getroffen, sondern es wurde auf einen Artikel in Wikipedia verwiesen, der jedem zugängig ist.</p>
<p>Sind also Wikipedia Artikel künftig beweiskräftig?</p>
<p>Weitere Infos zum Urteil:</p>
<p>http://openjur.de/u/165932.html</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Vorläufiger Nebenkostenspiegel 2010</title>
		<link>http://news.nebenkosten-rechner.de/vorlaufiger-nebenkostenspiegel-2010/2011/12/13/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 08:38:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nebenkosten-rechner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebskostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkostenspiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenspiegel]]></category>
		<category><![CDATA[nebenkostenspiegelk]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorläufiger Nebenkostenspiegel 2010 veröffentlicht 2,33 €/qm zahlt jeder Deutsche pro Jahr für Miet-Nebenkosten Der Nebenkostenspiegel 2010, welcher jedes Jahr von www.nebenkosten-rechner.de herausgegeben wird, ist nun in einer vorläufigen Fassung veröffentlicht worden. Er zeigt die Höhe und Zusammensetzung der Wohn-/Miet-Nebenkosten in Deutschland. Pro Monat hat das Portal über 100.000 Seitenaufrufe und eröffnet somit eine verlässliche und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong><strong><a href="http://news.nebenkosten-rechner.de/wp-content/uploads/2011/12/Nebenkostenspiegel_Deutschland_2010_vorl.jpg"><img class=" wp-image-459 alignright" title="Nebenkostenspiegel Deutschland 2010 vorläufig" src="http://news.nebenkosten-rechner.de/wp-content/uploads/2011/12/Nebenkostenspiegel_Deutschland_2010_vorl-212x300.jpg" alt="vorläufiger Nebenkostenspiegel 2010" /></a>Vorläufiger Nebenkostenspiegel 2010 veröffentlicht</strong><br />
2,33 €/qm zahlt jeder Deutsche pro Jahr für Miet-Nebenkosten</p>
<p>Der Nebenkostenspiegel 2010, welcher jedes Jahr von www.nebenkosten-rechner.de herausgegeben wird, ist nun in einer vorläufigen Fassung veröffentlicht worden. Er zeigt die Höhe und Zusammensetzung der Wohn-/Miet-Nebenkosten in Deutschland.</p>
<p>Pro Monat hat das Portal über 100.000 Seitenaufrufe und eröffnet somit eine verlässliche und unabhängige Möglichkeit zu prüfen, wie die eigenen Betriebskosten im Vergleich zu bewerten sind. Für die derzeitige Auswertung liegen die Daten, die bis zum September 2011 eingereicht wurden zugrunde.</p>
<p>Im Vergleich zum Jahr 2009 fällt vor allem auf, dass der überwiegende Teil der Nebenkosten sogar etwas niedriger ausgefallen ist.</p>
<p>So liegen die Werte für Antenne/ Kabel, Müllbeseitigung, Grundsteuer, Versicherungen, Aufzug, Hausmeister und Sonstiges unter denen des Vorjahres. Auch Kosten für Wasser und Abwasser sind nicht gestiegen.</p>
<p>Anders sieht es beim Löwenanteil der Nebenkosten in Deutschland aus, den Heizkosten. Diese sind um ca. 13% höher als 2009. Besonders die ersten Wochen im Winter 2010 waren sehr kalt, das könnte ein Grund für die gestiegenen Kosten sein.</p>
<p>Insgesamt liegen die Nebenkosten 2010 aber unter denen des vorangegangenen Jahres. 2,33 €/qm (Vorjahr: 2,52 €/qm) werden im deutschen Durchschnitt fällig, das sind rund 8% weniger als 2009.</p>
<p>Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 74,30 qm zahlt man pro Jahr somit im Schnitt 2.077,43 € an Miet-Nebenkosten. Die stellt einen beachtlicher Teil der Kosten für Wohnraum in Deutschland das.</p>
<p>Der endgültige Nebenkostenspiegel 2010 erscheint Anfang nächsten Jahres.</p>
<p>Hier geht es zum <a title="Nebenkostenspiegel Deutschland 2010" href="http://www.nebenkosten-rechner.de/Nebenkostenspiegel_Deutschland_2010_vorl.pdf" target="_blank">Nebenkostenspiegel 2010:</a> <a title="Nebenkostenspiegel Deutschland 2010" href="http://www.nebenkosten-rechner.de/Nebenkostenspiegel_Deutschland_2010_vorl.pdf" target="_blank"><img title="Nebenkostenspiegel Deutschland 2010" src="http://news.nebenkosten-rechner.de/wp-content/uploads/2011/12/nebenkostenspiegel.png" alt="Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland 2010" width="32" height="32" /></a></p>
<p><strong>Überprüfen auch Sie mit dem <a title="Nebenkostenabrechnung prüfen" href="http://www.nebenkosten-rechner.de/rechner" target="_blank">Nebenkostenrechner</a> ob Ihre Nebenkostenabrechnung zu hoch ausgefallen ist.</strong><strong> Kostenlos und in wenigen Klicks erledigt.</strong></p>
<p>&gt;<a title="Nebenkosten kostenlos vergleichen" href="http://www.nebenkosten-rechner.de/rechner" target="_blank">Zum Nebenkostenrechner</a></p>
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		<title>Vorläufiger Nebenkostenspiegel 2010 bald veröffentlicht</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 13:02:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nebenkosten-rechner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nebenkostenspiegel]]></category>

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		<description><![CDATA[In Kürze werden wir den vorläufigen Nebenkostenspiegel 2010 veröffentlichen. Viele unserer Nutzer fragen uns nach aktuellen Entwicklungen bei den Miet Nebenkosten. Fallen Sie aktuell höher aus, oder sind sie sogar niedriger als im Vorjahr? Da wir die Angaben unserer Nutzer sehr schnell auswerten können, haben wir uns entschlossen schon einmal einen Ausblick auf die Nebenkosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Kürze werden wir den vorläufigen Nebenkostenspiegel 2010 veröffentlichen.</p>
<p>Viele unserer Nutzer fragen uns nach aktuellen Entwicklungen bei den Miet Nebenkosten. Fallen Sie aktuell höher aus, oder sind sie sogar niedriger als im Vorjahr? </p>
<p>Da wir die Angaben unserer Nutzer sehr schnell auswerten können, haben wir uns entschlossen schon einmal einen Ausblick auf die Nebenkosten des Jahres 2010 zu geben.</p>
<p>Diesen vorläufigen Nebenkostenspiegel möchten wir in den nächsten Tagen bei uns im Portal veröffentlichen.</p>
<p>Der endgültige Nebenkostenspiegel 2010 wird dann zu Beginn des nächsten Jahres erscheinen. </p>
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		<title>Mietrechtsschutz – Hilfe bei überhöhter Nebenkostenabrechnung</title>
		<link>http://news.nebenkosten-rechner.de/mietrechtsschutz-%e2%80%93-hilfe-bei-uberhohter-nebenkostenabrechnung/2011/10/24/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 13:28:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nebenkosten-rechner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebskostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinerechtsberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Deutsche Mieterbund vermutet, dass rund jede zweite Nebenkostenabrechnung Fehler enthält. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch der Nebenkostenrechner. Sind die Kosten für Wasserversorgung, Beheizung, Beleuchtung und sonstige Betriebskosten in Ihrer Abrechnung zu hoch angesetzt, sollten Sie den Vermieter kontaktieren. Dies gilt natürlich auch, wenn die Abrechnung unzulässige Punkte wie Verwaltungskosten oder Reparatur- und Instandhaltungskosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Mieterbund vermutet, dass rund jede zweite Nebenkostenabrechnung Fehler enthält. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch der Nebenkostenrechner. Sind die Kosten für Wasserversorgung, Beheizung, Beleuchtung und sonstige Betriebskosten in Ihrer Abrechnung zu hoch angesetzt, sollten Sie den Vermieter kontaktieren. Dies gilt natürlich auch, wenn die Abrechnung unzulässige Punkte wie Verwaltungskosten oder Reparatur- und Instandhaltungskosten des Mietshauses enthält. Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann Ihnen eine <a href="http://www.finanzen.de/rechtsschutzversicherung-mietrechtsschutz.html" target="_blank">Mietrechtsschutzversicherung</a> umfassende Hilfe bieten.</p>
<p>Ausgaben wie Gerichts-, Anwalts- und Zeugenkosten können zu einer üppigen Gesamtsumme führen. Gewinnt Ihr Vermieter den Rechtsstreit, müssen Sie nicht nur die eigenen Ausgaben, sondern auch die des Vermieters tragen. Wie jede Form der Rechtsschutzversicherung kann der Mietrechtsschutz viele dieser Kosten abfangen und Ihnen eine enorme Belastung ersparen. Die Versicherung ermöglicht nicht nur eine solide finanzielle Absicherung, sondern auch juristische Unterstützung. Diese gibt es in Form einer telefonischen Anwaltsberatung, bei der Sie lediglich die Telefongebühren zahlen müssen.</p>
<p>Womöglich möchte Ihr Vermieter das Mietverhältnis irgendwann kündigen. Oft geschieht dies, wenn sogenannter „Eigenbedarf“ vorliegt. Dieser kann vorliegen, wenn der Vermieter oder eines seiner Kinder aus bestimmten Gründen in das Mietobjekt ziehen wollen. Auch hier kann sich ein Rechtsstreit ergeben, bei dem Ihnen der Rechtsschutz unter die Arme greift.</p>
<p>Nicht nur bei Konflikten mit Ihrem Vermieter, auch bei Streitigkeiten mit Nachbarn kann die Mietrechtsschutz Versicherung hilfreich sein. Grundsätzlich berücksichtigt sie Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Haus bzw. der Wohnung sowie Garagen und weiteren Abstellplätzen.</p>
<p>Tarife vergleichen</p>
<p>Zwischen den Tarifen zur Mietrechtsschutz Versicherung gibt es starke Kosten- und Leistungsunterschiede. Daher sollten Sie mehrere Angebote detailliert miteinander vergleichen, um den optimalen Rechtsschutz finden zu können.</p>
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		<item>
		<title>Heizkosten sparen im Winter &#8211; Tipps wie man es machen sollte</title>
		<link>http://news.nebenkosten-rechner.de/heizkosten-sparen-im-winter-tipps-wie-man-es-machen-sollte/2011/10/18/</link>
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		<pubDate>Tue, 18 Oct 2011 12:51:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nebenkosten-rechner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Heizung]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps zur Nebenkostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[abrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[sparen]]></category>

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		<description><![CDATA[„Alle Jahre wieder&#8230;.“ so oder so ähnlich heißt es bei einigen Bürgerinnen und Bürger wenn sie die Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres aufs Neue schockt. Wer nicht auf seine Heizkosten achtet, die in der Regel den größten Anteil ausmachen, oder einfach nur die falsche Methode hat um Kosten einzusparen dem wird auch dieses oder nächstes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_441" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://news.nebenkosten-rechner.de/wp-content/uploads/2011/10/heizkosten-sparen-nebenkosten.jpg"><img class="size-medium wp-image-441" title="Heizkosten sparen" src="http://news.nebenkosten-rechner.de/wp-content/uploads/2011/10/heizkosten-sparen-nebenkosten-300x200.jpg" alt="Heizkosten machen den Löwenanteil der Nebenkostenabrechnung aus" width="300" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Heizkosten machen den Löwenanteil der Nebenkostenabrechnung aus</p></div>
<p><strong>„Alle Jahre wieder&#8230;.“</strong></p>
<p>so oder so ähnlich heißt es bei einigen Bürgerinnen und Bürger wenn sie die Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres aufs Neue schockt.</p>
<p>Wer nicht auf seine Heizkosten achtet, die in der Regel den größten Anteil ausmachen, oder einfach nur die falsche Methode hat um Kosten einzusparen dem wird auch dieses oder nächstes Jahr das „frohe Fest“ verdorben werden. Um Ihnen dabei zu helfen dies zu verhindern, haben wir hier im Folgenden ein paar kleine Tipps zur Heizkostenbekämpfung.</p>
<p>Die Regel besagt, <strong>1° Celsius Erhöhung</strong> der Raumtemperatur <strong>führt zu bis zu 6 % mehr Heizkosten</strong>. Darum sollte man den Raum stets bei circa 20° halten und ihn nicht überheizen. Ebenso sollten Sie beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung die Heizung nicht ausschalten.</p>
<p><strong>Drehen Sie sie um 1 – 1 ½ Teilstriche herunter</strong> und halten Sie die Raumtemperatur bei mindestens 17 ° Celsius. Ein fataler Fehler wäre die Heizung beim Verlassen komplett auszuschalten und bei Eintreffen wieder hoch zu drehen. Dieses so genannte Stoßheizen braucht viel mehr Energie als einfach die Temperatur beim Level zu halten.</p>
<p>Selbst für diejenigen, die keine Lust haben täglich die Heizung beim Gang zur Arbeit vorher herunter zu drehen gibt es eine technische Lösung. Mit einem zeitgesteuerten Thermostat das Sie im örtlichen Fachhandel für 30 – 70 Euro erhalten wird Ihnen sogar noch wie von Zauberhand beim Sparen geholfen.</p>
<p>Sollten Sie diese Tipps dauerhaft und konsequent befolgen wird Ihre Nebenkostenrechnung Ihnen sicher keine miese Laune mehr bereiten.</p>
<p>Foto: Fotolia (Digitalpress, #12308118)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Geschichten aus dem Leben unterschiedlicher Mieter</title>
		<link>http://news.nebenkosten-rechner.de/geschichten-aus-dem-leben-unterschiedlicher-mieter/2011/10/11/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 15:58:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nebenkosten-rechner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>

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		<description><![CDATA[Die FAZ hat eine interessante und unterhaltsame Serie in ihrer Onlineausgabe veröffentlicht. Hier schreiben Mieter, was sie interessantes in ihrem bisherigen Mieterleben erlebt haben. Sehr witzig und auch teilweise gut geschrieben berichten Mieter von Ausflügen im Eva Kostüm, weil die Tür zugefallen ist, oder auch von horrend hohen Nebenkosten durch &#8220;falsches Heizen&#8221;. Lesen Sie doch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die FAZ hat eine interessante und unterhaltsame Serie in ihrer Onlineausgabe veröffentlicht. Hier schreiben Mieter, was sie interessantes in ihrem bisherigen Mieterleben erlebt haben.</p>
<p>Sehr witzig und auch teilweise gut geschrieben berichten Mieter von Ausflügen im Eva Kostüm, weil die Tür zugefallen ist, oder auch von horrend hohen Nebenkosten durch &#8220;falsches Heizen&#8221;.</p>
<p>Lesen Sie doch mal rein, wir haben richtig mitgelitten und gefreut und waren erstaunt, was doch so alles in einem Mietverhältnis passieren kann.</p>
<p><a title="FAZ &quot;Mietergeschichten&quot;" href="http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/jung/faz-net-sucht-mietergeschichten-23-von-einem-unglueck-ins-naechste-11338202.html" target="_blank">http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/jung/faz-net-sucht-mietergeschichten-23-von-einem-unglueck-ins-naechste-11338202.html</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wasserverbrauch schätzen durch Vermieter korrekt?</title>
		<link>http://news.nebenkosten-rechner.de/wasserverbrauch-schatzen-durch-vermieter-korrekt/2011/09/26/</link>
		<comments>http://news.nebenkosten-rechner.de/wasserverbrauch-schatzen-durch-vermieter-korrekt/2011/09/26/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 26 Sep 2011 18:46:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nebenkosten-rechner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstige Betriebskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Schätzung]]></category>
		<category><![CDATA[Warmwasser]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserverbrauch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://news.nebenkosten-rechner.de/?p=432</guid>
		<description><![CDATA[Darf der Vermieter den Wasserverbrauch schätzen? Nein, der Vermieter ist verpflichtet generell zu regeln, wie die Umlage der Nebenkosten zu erfolgen hat. Schätzungen sind da nicht zulässig: http://www.juris.de/purl/gesetze/BGB_!_556a Umlegen kann der Vermieter die Nebenkosten z.B. nach Verbrauch, Wohnfläche, Personenzahl, Anteil pro Wohneinheit oder pauschal (falls nicht anders möglich). Dabei ist entscheidend, was die Parteien vereinbart [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Darf der Vermieter den Wasserverbrauch schätzen?</p>
<p>Nein, der Vermieter ist verpflichtet generell zu regeln, wie die Umlage der Nebenkosten zu erfolgen hat. Schätzungen sind da nicht zulässig:</p>
<p>http://www.juris.de/purl/gesetze/BGB_!_556a</p>
<p>Umlegen kann der Vermieter die Nebenkosten z.B. nach Verbrauch, Wohnfläche, Personenzahl, Anteil pro Wohneinheit oder pauschal (falls nicht anders möglich).</p>
<p>Dabei ist entscheidend, was die Parteien vereinbart haben. Am besten sollte dies schriftlich festgehalten werden, dem Mieter muss mitgeteilt werden, wie die Umlage erfolgen wird.</p>
<p>Ein Zähler für den Wasserverbrauch pro Wohnung wäre dabei am vorteilhaftesten, da am transparentesten, ansonsten fällte es dem Mieter schwer einen anderen Verbrauch als den vom Vermieter zu Grunde gelegten nachzuweisen</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der 12 Monatsfrist?</title>
		<link>http://news.nebenkosten-rechner.de/betriebskostenabrechnung-nach-ablauf-der-12-monatsfrist/2011/08/17/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Aug 2011 07:30:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nebenkosten-rechner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abrechnungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnungszeitraum]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
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		<description><![CDATA[Solange es Mieter und Vermieter keinen schwerwiegenden Nachteil bringt, so kann eine Vereinbarung über die Verlängerung der 12 Monatsfrist getroffen werden. So hat der BGH nun entschieden (BGH, Urteil v. 27.7.2011, VIII ZR 316/10, veröffentlicht am 15.08.2011). Die Frist darf also einmalig verlängert werden, eine Benachteiligung einer Seite (hier ist wohl eher die Mieterseite gemeint) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Solange es Mieter und Vermieter keinen schwerwiegenden Nachteil bringt, so kann eine Vereinbarung über die Verlängerung der 12 Monatsfrist getroffen werden. So hat der BGH nun entschieden (BGH, Urteil v. 27.7.2011, VIII ZR 316/10, veröffentlicht am 15.08.2011).</p>
<p>Die Frist darf also einmalig verlängert werden, eine Benachteiligung einer Seite (hier ist wohl eher die Mieterseite gemeint) darf jedoch nicht entstehen.</p>
<p>Das Urteil wurde im Zuge eines Sachverhaltes gesprochen, in dem der Mieter mit dem Testamentsvollstrecker eines Vermieters gestritten hatte. Der Vermieter war 2009 gestorben.</p>
<p>Einen Monat vor dem Tod des Vermieters erteilte der damalige Testamentvollstrecker und Betreuer dem Mieter der Wohnung eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.06.2007 bis 31.12.2008, da der Betreuer zuvor mit dem Mieter eine einmalige Verlängerung des Abrechnungszeitraums von 12 auf 19 Monate vereinbart hatte. Es sollte dabei auf eine kalenderjährliche Abrechnung umgestellt werden.</p>
<p>Die Abrechnung ergab eine Nachzahlung von über 700 EUR für den Mieter, die dieser nicht bezahlen wollte. Er berief sich also auf die abgelaufene Frist von 12 Monaten.</p>
<p>Nach dem BGH Urteil muss der Mieter die Nachzahlung leisten, da die vorher getroffene Vereinbarung zwischen Mieter und Testamentvollstrecker (Vermieter) einmalig wirksam ist.</p>
<p>Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB ist die Betriebskostenabrechnung zwar jährlich über die Vorauszahlungen abzurechnen, jedoch ist durch die Vereinbarung von Mieter und Vermieter dem Kläger kein Nachteil, der den Entscheid des Gerichts hinsichtlich der Urteilsfindung beeinflusst hätte, entstanden und deswegen gemäß § 556 Abs. 4 BGB nicht unwirksam. Laut Gesetz steht einer verschiedenartigen Vereinbarung, die in beiderseitigem Einverständnis von Mieter als auch Vermieter geschlossen wurde, nichts im Wege. Danach haben beide Parteien den gleichen Zweck verfolgt (eine Umstellung auf eine kalenderjährige Abrechnungsperiode) und somit ist die Verlängerung des Abrechnungszeitraumes auch zulässig. Der möglicherweise entstehende Nachteil aus der getroffenen Vereinbarung wird dem Urteil des Gerichts zufolge durch den aus der Vereinbarung entstehenden Vorteil, wie beispielsweise einer besseren Übersicht bei der Abrechnung, ausreichend entschädigt.</p>
<p>(vgl. auch <a href="http://news.immobilo.de/2011/08/16/3354-zeitraum-fuer-betriebskostenabrechnung-darf-laut-bgh-verlaengert-werden/" title="immobilio" target="_blank">news.immobilio.de</a>)</p>
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		<title>Nebenkostenspiegel Hessen 2009</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 15:48:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nebenkosten-rechner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mieter aus Hessen können nun ebenfalls den Nebenkostenspiegel 2009 für ihr Bundesland abrufen. Hessen ist eher etwas über dem bundesdeutschen Durchschnitt, dafür steht den Hessen aber auch deutlich mehr Wohnraum zur Verfügung. Die teure Metropole Frankfurt ist sicher ein bedeutender Einflussfaktor auf den Durchschnitt in dem Bundesland. Der Hausmeisterservice hebt sich deutlich von den übrigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://news.nebenkosten-rechner.de/wp-content/uploads/2011/06/Nebenkostenspiegel_Hessen_2009.png"><img class="alignright size-full wp-image-416" title="Nebenkostenspiegel Hessen 2009" src="http://news.nebenkosten-rechner.de/wp-content/uploads/2011/06/Nebenkostenspiegel_Hessen_2009.png" alt="Nebenkostenspiegel 2009 des Bundeslandes Hessen" width="211" height="298" /></a>Mieter aus Hessen können nun ebenfalls den Nebenkostenspiegel 2009 für ihr Bundesland abrufen. Hessen ist eher etwas über dem bundesdeutschen Durchschnitt, dafür steht den Hessen aber auch deutlich mehr Wohnraum zur Verfügung. Die teure Metropole Frankfurt ist sicher ein bedeutender Einflussfaktor auf den Durchschnitt in dem Bundesland.</p>
<p>Der Hausmeisterservice hebt sich deutlich von den übrigen Bundesländern ab, er kostet hier 0,29 €, also 0,06 € mehr als in Gesamtdeutschland.</p>
<p>Die durchschnittlichen Betriebskosten pro Quadratmeter und Monat liegen in Hessen bei 2,60 €. In Summe betragen sie 2.529,67 € pro Jahr und Wohnung.</p>
<p>Das Bundesland eher große Wohnflächen, 81,08 Quadratmeter stehen hier im Schnitt zur Verfügung.</p>
<p>Die Summe aller einzelnen Betriebskosten, die in Hessen abgerechnet werden können liegt bei 3,29 €/ qm im Jahr.<br />
Hier geht es zum <a title="Nebenkostenspiegel Hessen 2009" href="http://www.nebenkosten-rechner.de/Nebenkostenspiegel_Hessen_2009.pdf" target="_blank">Nebenkostenspiegel Hessen 2009:</a> <a title="Nebenkostenspiegel Hessen 2009" href="http://www.nebenkosten-rechner.de/Nebenkostenspiegel_Hessen_2009.pdf" target="_blank"><img title="Nebenkostenspiegel Hessen 2009" src="../wp-content/uploads/2011/03/nebenkostenspiegel.png" alt="Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Hessen 2009" width="32" height="32" /></a></p>
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