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Archiv für die Kategorie ‘Betriebskostenabrechnung’

Heizkosten Urteil: Vermieter muss nach Verbrauch abrechnen

Mittwoch, 01. Februar 2012

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute (01.02.2012) ein Urteil gefällt, dass durchaus Auswirkungen auf bestehende Heizkosten Forderungen von Vermietern haben wird.

Die Richter urteilten, dass es nicht zulässig sei, dem Mieter die Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen, die im Voraus an den Energieversorger geleistet werden.

Eine Berechnung anhand der Vorauszahlungen könne zu Ungerechtigkeiten führen, weil dafür nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich sei, so die Richter (Az.: V III ZR 156/11).

In der Klage eines Vermieters verlangt dieser die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008.

Dabei wurden nach dem sog. Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen durch den Vermieter an den Energieversorger abgerechnet. Dies ist nach dem neuesten Urteil nun nicht zulässig, da nur der Verbrauch des vergangenen Jahres zugrunde gelegt wird und somit nicht den Verbrauch des Mieters im Abrechnungszeitraum abbildet.

Die Nebenkostenabrechnung (Heizkostenabrechnung) ist damit zwar nicht gänzlich ungültig, die Mieterin darf in diesem Fall jedoch die nicht verbrauchsabhängig abgerechneten Heizkosten um 15% kürzen.

Maßgebliche Rechtsgrundlage (Heizkostenverordnung Auszug):

§ 6 HeizkostenV: Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung

(1) Der Gebäudeeigentümer hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. …

§ 12 HeizkostenV: Kürzungsrecht, Übergangsregelung

(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen. …

siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html
Entscheidung BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=59070&linked=pm&Blank=1

Vorläufiger Nebenkostenspiegel 2010

Dienstag, 13. Dezember 2011

vorläufiger Nebenkostenspiegel 2010Vorläufiger Nebenkostenspiegel 2010 veröffentlicht
2,33 €/qm zahlt jeder Deutsche pro Jahr für Miet-Nebenkosten

Der Nebenkostenspiegel 2010, welcher jedes Jahr von www.nebenkosten-rechner.de herausgegeben wird, ist nun in einer vorläufigen Fassung veröffentlicht worden. Er zeigt die Höhe und Zusammensetzung der Wohn-/Miet-Nebenkosten in Deutschland.

Pro Monat hat das Portal über 100.000 Seitenaufrufe und eröffnet somit eine verlässliche und unabhängige Möglichkeit zu prüfen, wie die eigenen Betriebskosten im Vergleich zu bewerten sind. Für die derzeitige Auswertung liegen die Daten, die bis zum September 2011 eingereicht wurden zugrunde.

Im Vergleich zum Jahr 2009 fällt vor allem auf, dass der überwiegende Teil der Nebenkosten sogar etwas niedriger ausgefallen ist.

So liegen die Werte für Antenne/ Kabel, Müllbeseitigung, Grundsteuer, Versicherungen, Aufzug, Hausmeister und Sonstiges unter denen des Vorjahres. Auch Kosten für Wasser und Abwasser sind nicht gestiegen.

Anders sieht es beim Löwenanteil der Nebenkosten in Deutschland aus, den Heizkosten. Diese sind um ca. 13% höher als 2009. Besonders die ersten Wochen im Winter 2010 waren sehr kalt, das könnte ein Grund für die gestiegenen Kosten sein.

Insgesamt liegen die Nebenkosten 2010 aber unter denen des vorangegangenen Jahres. 2,33 €/qm (Vorjahr: 2,52 €/qm) werden im deutschen Durchschnitt fällig, das sind rund 8% weniger als 2009.

Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 74,30 qm zahlt man pro Jahr somit im Schnitt 2.077,43 € an Miet-Nebenkosten. Die stellt einen beachtlicher Teil der Kosten für Wohnraum in Deutschland das.

Der endgültige Nebenkostenspiegel 2010 erscheint Anfang nächsten Jahres.

Hier geht es zum Nebenkostenspiegel 2010: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland 2010

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Mietrechtsschutz – Hilfe bei überhöhter Nebenkostenabrechnung

Montag, 24. Oktober 2011

Der Deutsche Mieterbund vermutet, dass rund jede zweite Nebenkostenabrechnung Fehler enthält. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch der Nebenkostenrechner. Sind die Kosten für Wasserversorgung, Beheizung, Beleuchtung und sonstige Betriebskosten in Ihrer Abrechnung zu hoch angesetzt, sollten Sie den Vermieter kontaktieren. Dies gilt natürlich auch, wenn die Abrechnung unzulässige Punkte wie Verwaltungskosten oder Reparatur- und Instandhaltungskosten des Mietshauses enthält. Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann Ihnen eine Mietrechtsschutzversicherung umfassende Hilfe bieten.

Ausgaben wie Gerichts-, Anwalts- und Zeugenkosten können zu einer üppigen Gesamtsumme führen. Gewinnt Ihr Vermieter den Rechtsstreit, müssen Sie nicht nur die eigenen Ausgaben, sondern auch die des Vermieters tragen. Wie jede Form der Rechtsschutzversicherung kann der Mietrechtsschutz viele dieser Kosten abfangen und Ihnen eine enorme Belastung ersparen. Die Versicherung ermöglicht nicht nur eine solide finanzielle Absicherung, sondern auch juristische Unterstützung. Diese gibt es in Form einer telefonischen Anwaltsberatung, bei der Sie lediglich die Telefongebühren zahlen müssen.

Womöglich möchte Ihr Vermieter das Mietverhältnis irgendwann kündigen. Oft geschieht dies, wenn sogenannter „Eigenbedarf“ vorliegt. Dieser kann vorliegen, wenn der Vermieter oder eines seiner Kinder aus bestimmten Gründen in das Mietobjekt ziehen wollen. Auch hier kann sich ein Rechtsstreit ergeben, bei dem Ihnen der Rechtsschutz unter die Arme greift.

Nicht nur bei Konflikten mit Ihrem Vermieter, auch bei Streitigkeiten mit Nachbarn kann die Mietrechtsschutz Versicherung hilfreich sein. Grundsätzlich berücksichtigt sie Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Haus bzw. der Wohnung sowie Garagen und weiteren Abstellplätzen.

Tarife vergleichen

Zwischen den Tarifen zur Mietrechtsschutz Versicherung gibt es starke Kosten- und Leistungsunterschiede. Daher sollten Sie mehrere Angebote detailliert miteinander vergleichen, um den optimalen Rechtsschutz finden zu können.

Heizkosten sparen im Winter – Tipps wie man es machen sollte

Dienstag, 18. Oktober 2011
Heizkosten machen den Löwenanteil der Nebenkostenabrechnung aus

Heizkosten machen den Löwenanteil der Nebenkostenabrechnung aus

„Alle Jahre wieder….“

so oder so ähnlich heißt es bei einigen Bürgerinnen und Bürger wenn sie die Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres aufs Neue schockt.

Wer nicht auf seine Heizkosten achtet, die in der Regel den größten Anteil ausmachen, oder einfach nur die falsche Methode hat um Kosten einzusparen dem wird auch dieses oder nächstes Jahr das „frohe Fest“ verdorben werden. Um Ihnen dabei zu helfen dies zu verhindern, haben wir hier im Folgenden ein paar kleine Tipps zur Heizkostenbekämpfung.

Die Regel besagt, 1° Celsius Erhöhung der Raumtemperatur führt zu bis zu 6 % mehr Heizkosten. Darum sollte man den Raum stets bei circa 20° halten und ihn nicht überheizen. Ebenso sollten Sie beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung die Heizung nicht ausschalten.

Drehen Sie sie um 1 – 1 ½ Teilstriche herunter und halten Sie die Raumtemperatur bei mindestens 17 ° Celsius. Ein fataler Fehler wäre die Heizung beim Verlassen komplett auszuschalten und bei Eintreffen wieder hoch zu drehen. Dieses so genannte Stoßheizen braucht viel mehr Energie als einfach die Temperatur beim Level zu halten.

Selbst für diejenigen, die keine Lust haben täglich die Heizung beim Gang zur Arbeit vorher herunter zu drehen gibt es eine technische Lösung. Mit einem zeitgesteuerten Thermostat das Sie im örtlichen Fachhandel für 30 – 70 Euro erhalten wird Ihnen sogar noch wie von Zauberhand beim Sparen geholfen.

Sollten Sie diese Tipps dauerhaft und konsequent befolgen wird Ihre Nebenkostenrechnung Ihnen sicher keine miese Laune mehr bereiten.

Foto: Fotolia (Digitalpress, #12308118)

Wasserverbrauch schätzen durch Vermieter korrekt?

Montag, 26. September 2011

Darf der Vermieter den Wasserverbrauch schätzen?

Nein, der Vermieter ist verpflichtet generell zu regeln, wie die Umlage der Nebenkosten zu erfolgen hat. Schätzungen sind da nicht zulässig:

http://www.juris.de/purl/gesetze/BGB_!_556a

Umlegen kann der Vermieter die Nebenkosten z.B. nach Verbrauch, Wohnfläche, Personenzahl, Anteil pro Wohneinheit oder pauschal (falls nicht anders möglich).

Dabei ist entscheidend, was die Parteien vereinbart haben. Am besten sollte dies schriftlich festgehalten werden, dem Mieter muss mitgeteilt werden, wie die Umlage erfolgen wird.

Ein Zähler für den Wasserverbrauch pro Wohnung wäre dabei am vorteilhaftesten, da am transparentesten, ansonsten fällte es dem Mieter schwer einen anderen Verbrauch als den vom Vermieter zu Grunde gelegten nachzuweisen

Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der 12 Monatsfrist?

Mittwoch, 17. August 2011

Solange es Mieter und Vermieter keinen schwerwiegenden Nachteil bringt, so kann eine Vereinbarung über die Verlängerung der 12 Monatsfrist getroffen werden. So hat der BGH nun entschieden (BGH, Urteil v. 27.7.2011, VIII ZR 316/10, veröffentlicht am 15.08.2011).

Die Frist darf also einmalig verlängert werden, eine Benachteiligung einer Seite (hier ist wohl eher die Mieterseite gemeint) darf jedoch nicht entstehen.

Das Urteil wurde im Zuge eines Sachverhaltes gesprochen, in dem der Mieter mit dem Testamentsvollstrecker eines Vermieters gestritten hatte. Der Vermieter war 2009 gestorben.

Einen Monat vor dem Tod des Vermieters erteilte der damalige Testamentvollstrecker und Betreuer dem Mieter der Wohnung eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.06.2007 bis 31.12.2008, da der Betreuer zuvor mit dem Mieter eine einmalige Verlängerung des Abrechnungszeitraums von 12 auf 19 Monate vereinbart hatte. Es sollte dabei auf eine kalenderjährliche Abrechnung umgestellt werden.

Die Abrechnung ergab eine Nachzahlung von über 700 EUR für den Mieter, die dieser nicht bezahlen wollte. Er berief sich also auf die abgelaufene Frist von 12 Monaten.

Nach dem BGH Urteil muss der Mieter die Nachzahlung leisten, da die vorher getroffene Vereinbarung zwischen Mieter und Testamentvollstrecker (Vermieter) einmalig wirksam ist.

Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB ist die Betriebskostenabrechnung zwar jährlich über die Vorauszahlungen abzurechnen, jedoch ist durch die Vereinbarung von Mieter und Vermieter dem Kläger kein Nachteil, der den Entscheid des Gerichts hinsichtlich der Urteilsfindung beeinflusst hätte, entstanden und deswegen gemäß § 556 Abs. 4 BGB nicht unwirksam. Laut Gesetz steht einer verschiedenartigen Vereinbarung, die in beiderseitigem Einverständnis von Mieter als auch Vermieter geschlossen wurde, nichts im Wege. Danach haben beide Parteien den gleichen Zweck verfolgt (eine Umstellung auf eine kalenderjährige Abrechnungsperiode) und somit ist die Verlängerung des Abrechnungszeitraumes auch zulässig. Der möglicherweise entstehende Nachteil aus der getroffenen Vereinbarung wird dem Urteil des Gerichts zufolge durch den aus der Vereinbarung entstehenden Vorteil, wie beispielsweise einer besseren Übersicht bei der Abrechnung, ausreichend entschädigt.

(vgl. auch news.immobilio.de)

Jetzt neu: Direkt einen Anwalt fragen

Samstag, 18. Juni 2011

Ein weiterer toller Service für die Besucher von www.nebenkosten-rechner.de.

Online Rechtsberatung im Mietrecht

Sie haben Ihre Nebenkostenabrechnung verglichen und haben das Gefühl eine Unregelmäßigkeit entdeckt zu haben? Oder einen Formfehler? Verlässlich und qualifiziert kann dies natürlich nur ein Profi beurteilen. Bei uns haben Sie nun die Möglichkeit einen solchen direkt zu fragen.

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Hier können Sie diese tolle Beratungsleistung unseres Kooperationspartners AnwaltOnline in Anspruch nehmen:

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Nebenkostenspiegel für Bremen 2009

Donnerstag, 09. Juni 2011

Nebenkostenspiegel 2009 des Bundeslandes BremenBremer Mieter können nun ebenfalls den Nebenkostenspiegel 2009 für ihr Bundesland abrufen. Das kleine Bundesland ist auch bei uns mit recht wenigen Nutzern vertreten, die Zahlen sind diesmal aus diesem Grund nicht ganz repräsentativ. Nur einige hundert Abrechnungen haben wir für Bremen vorliegen.

Die durchschnittlichen Betriebskosten pro Quadratmeter und Monat liegen in Bremen bei 2,56 €. In Summe betragen sie 2.582,93 € pro Jahr und Wohnung.

Kleines Bundesland, große Wohnflächen, 84,08 Quadratmeter stehen den Bremern im Schnitt zur Verfügung.

Die Summe aller einzelnen Betriebskosten, die in Bremen abgerechnet werden können liegt bei 3,60 €/ qm im Jahr.
Hier geht es zum Nebenkostenspiegel Bremen 2009: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Bremen 2009

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Nebenkostenabrechnung per E-Mail

Mittwoch, 25. Mai 2011

Kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung per E-Mail seinen Mietern zustellen?

Eine Nebenkostenabrechnung muss bestimmte Formvorschriften erfüllen. Es ist aber durchaus dem Vermieter überlassen, wie diese dem Mieter zugestellt wird. Lediglich schriftlich muss sie sein. Eine Zustellung per E-Mail ist also durchaus möglich.

Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist natürlich ein komplexer Vorgang. Werden die Formvorschriften nicht eingehalten, so kann die Abrechnung ungültig sein (vgl.: Voraussetzungen einer Nebenkostenabrechnung).

Zustellung per E-Mail: Nachweis per Sendeprotokoll

Die Fristen der Zustellung sind bindend. Um einen Nachweis zu führen, dass man als Vermieter diese eingehalten hat, ist es ratsam die Zustellung per E-Mail zu dokumentieren. Das geht am besten mittels Sendeprotokoll. Die verschiedenen E-Mail Programme (Outlook, Thunderbird, etc.) lassen einen Versandnachweis zu. Dieser kann zudem ausgedruckt werden, damit er zusätzlich schriftlich vorliegt.

Im Zweifelsfall ist der Vermieter in der Beweispflicht, dass die Nebenkostenabrechnung dem Mieter fristgemäß zugestellt wurde.

Quelle: 20.05.2011 |  Helpster | Uwe Rabolt

 

 

http://news.nebenkosten-rechner.de/welche-grundlegenden-voraussetzungen-muss-eine-betriebskostenabrechnung-erfullen/

Nebenkostenspiegel für Berlin 2009

Donnerstag, 19. Mai 2011

Nebenkostenspiegel 2009 von BerlinNun hat auch die Bundeshauptstadt Berlin einen eigenen Nebenkostenspiegel 2009. Die Betriebskosten vieler Berliner Mieter wurden ausgewertet. Das Ergebnis ist durchaus bemerkenswert.

Die durchschnittlichen Betriebskosten pro Quadratmeter und Monat liegen in Berlin bei 2,68 €. In Summe betragen sie 2.310,37 € pro Jahr und Wohnung.

Im Vergleich zu den südlichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg sind die Wohnungen in Berlin erwartungsgemäß kleiner, 71,84 Quadratmeter im Schnitt.

Im Vergleich zum bundesdeutschen Schnitt fällt auf, dass die Nebenkosten um 0,16 EUR pro Monat pro Quadratmeter höher ausfallen.

Man erkennt an den einzelnen Posten, warum die Nebenkosten im Schnitt hier um so viel teurer sind. Müllabfuhr (+ 0,08 €), Reinigung (+ 0,05 €), Aufzug (+0,08 €) und insbesondere Wasser (+ 0,22 €) und Abwasser (+ 0,12 €) sind deutlich teurer als im bundesdeutschen Schnitt.

Ein eindeutiger Hinweis, das kommunale Kosten in Großstädten besonders zu Buche schlagen.

Dafür heizen die Berliner günstiger.  0,79 € zahlt man hier pro Quadratmeter pro Monat. Das sind satte 0,13 € weniger als in Gesamtdeutschland. Bemerkenswert, denn die Heizölpreise sind ja bundesweit nicht so unterschiedlich.

Die Summe aller einzelnen Betriebskosten, die in Berlin abgerechnet werden können liegt bei 3,96 €/ qm im Jahr.
Hier geht es zum Nebenkostenspiegel Berlin 2009: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Berlin 2009

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