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Archiv für die Kategorie ‘Mietvertrag’

Wikipedia zur Urteilsfindung?

Donnerstag, 12. Januar 2012

Interessant ist ein Urteil des Amtsgericht Köln. Nicht wegen der Rechtssprechung an sich, sondern, weil ein Wikipedia Artikel zur Urteilsfindung beigetragen hat.

Am 20. April 2011 hatte das Gericht zu entscheiden, ob eine Mietminderung gültig ist, die der Mieter vorgenommen hatte, weil der Vermieter eine Sanierung der Rohrrinnen vornahm, welche mit dem mutmaßlich schädlichem Stoff Epoxidharz durchgeführt wurde.

Epoxidharz steht im Verdacht krebserregend zu sein und der Mieter ist der Meinung, dass das Trinkwass anschließend nicht mehr genießbar sei.

Das Gericht gab dem Mieter recht, die Minderung ist rechtens. Das Trinkwasser sei schädlich. Diese Einschätzung wurde jedoch nicht mittels einem Sachverständigen getroffen, sondern es wurde auf einen Artikel in Wikipedia verwiesen, der jedem zugängig ist.

Sind also Wikipedia Artikel künftig beweiskräftig?

Weitere Infos zum Urteil:

http://openjur.de/u/165932.html

 

Geschichten aus dem Leben unterschiedlicher Mieter

Dienstag, 11. Oktober 2011

Die FAZ hat eine interessante und unterhaltsame Serie in ihrer Onlineausgabe veröffentlicht. Hier schreiben Mieter, was sie interessantes in ihrem bisherigen Mieterleben erlebt haben.

Sehr witzig und auch teilweise gut geschrieben berichten Mieter von Ausflügen im Eva Kostüm, weil die Tür zugefallen ist, oder auch von horrend hohen Nebenkosten durch “falsches Heizen”.

Lesen Sie doch mal rein, wir haben richtig mitgelitten und gefreut und waren erstaunt, was doch so alles in einem Mietverhältnis passieren kann.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/jung/faz-net-sucht-mietergeschichten-23-von-einem-unglueck-ins-naechste-11338202.html

Jetzt neu: Direkt einen Anwalt fragen

Samstag, 18. Juni 2011

Ein weiterer toller Service für die Besucher von www.nebenkosten-rechner.de.

Online Rechtsberatung im Mietrecht

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Endrenovierungsklausel in Mietverträgen

Donnerstag, 05. Mai 2011

Gerne genommen: Der Vermieter verlangt vom Mieter, dass die Wohnung bei Mietende renoviert zurückzugeben ist. Damit möchte der Vermieter natürlich sicherstellen, dass er eine einwandfreie Mietswohnung vorfindet.
Leider ist diese Klausle unwirksam, auch an sich gültige Vereinbarungen können durch Veränderung unwirksam werden. Ändert der Vermieter einfach eine Formularklausel ab, so wird sie nicht automatisch zur Individualklausel. So eine Endrenovierung ist jedoch als Formularklausel nicht wirksam.

Besser ist es als Vermieter die bestehenden Formularklauseln nicht abzuändern.

Der BGH hat nun über die Verjährung von Mieteransprüchen auf Erstattung von Renovierungskosten entschieden.
Viele Mieter wissen oft nicht, dass eigentlich der Vermieter grundsätzlich verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Führt der Mieter bei Auszug Schönheitsreparaturen durch, obgleich er dazu nicht verpflichtet war, so kann der die Kosten dafür binnen sechs Monaten zurückfordern. Nach dieser Frist verjähren die Ansprüche jedoch.

Im konkreten Fall haben die Mieter die Wohnung renovieren lassen, nach drei Jahren wurde Ihnen bewußt, dass sie dazu nicht verpflichtet waren (aufgrund einer starren Formularklausel Vertragsklausel im Mietvertrag). Das für die Richter aus Karlsruhe zu spät

(BGH, Urteil v. 04.05.11, Az. VIII ZR 195/10)