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Archiv für die Kategorie ‘Heizung’

Wärmecontracting

Mittwoch, 11. August 2010

Die Vermieter begehrt von den Mietern auf der Grundlage der Abrechnungen eines Wärmecontractingunternehmens die Nachzahlung von Heizungs- und Warmwasserkosten. Die Versorgung der Mieter erfolgte in der Vergangenheit über eine Zentralheizung. Vor Abschluss des Mietvertrages mit dem Mieter änderte der Vermieter die Wärmeversorgung über ein Wärmecontractingunternehmen. Die Kosten hierfür sind deutlich höher als für die frühere Zenralheizung.

Der Bundesgerichtshof gibt dem Vermieter recht. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Diese Pflicht setzt jedoch ein Schuldverhältnis, also einen Mietvertrag voraus, der zum Zeitpunkt des Vertrages mit dem Wärmecontractingunternehmen noch nicht vorlag, so dass der Mieter sich nicht auf einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot berufen konnte (BGH,  Urt. v. 28. 11. 2007 – VIII ZR 243/06).

Kosten für Reinigung des Öltanks

Montag, 31. Mai 2010

Bei den wiederkehrenden Kosten für die Reinigung eines Öltanks einer Heizungsanlage handelt es sich um umlagefähige Kosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen kann. Fallen diese Kosten nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen an, können die gesamten Kosten grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen (BGH, Urt. v. 11.11.09 – VIII ZR 221/08, www.bundesgerichtshof.de).

Ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung

Mittwoch, 12. Mai 2010

Für die formelle Ordnungsmäßigkeit der Heizkostenabrechnung reicht es aus, wenn in der Abrechnung die Summe der Verbrauchsmengen und die hierfür angefallenen Kosten ausgewiesen sind. Eine Angabe des Anfangs- und/oder Endbestandes ist ebenso wenig erforderlich wie die einzelnen Bezugsmengen im Abrechnungszeitraum (BGH, Urt. v. 25.11.2009 – VIII 322/08 – www.bundesgerichtshof.de).

Kosten für die Reinigung des Öltanks

Mittwoch, 03. Februar 2010

Kosten für die Reinigung des Öltanks sind Betriebskosten nach § 2 Nr. 4a BetrKV und damit umlagefähig. Dies hat der BGH mit Urteil vom 11.11.2009 entschieden. Fallen diese Kosten nicht jährlich, sondern in größeren Zeitabständen an, können die Kosten grundsätzlich in voller Höhe in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie tatsächlich anfallen.