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Archiv für die Kategorie ‘Heizung’

Heizkosten Urteil: Vermieter muss nach Verbrauch abrechnen

Mittwoch, 01. Februar 2012

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute (01.02.2012) ein Urteil gefällt, dass durchaus Auswirkungen auf bestehende Heizkosten Forderungen von Vermietern haben wird.

Die Richter urteilten, dass es nicht zulässig sei, dem Mieter die Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen, die im Voraus an den Energieversorger geleistet werden.

Eine Berechnung anhand der Vorauszahlungen könne zu Ungerechtigkeiten führen, weil dafür nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich sei, so die Richter (Az.: V III ZR 156/11).

In der Klage eines Vermieters verlangt dieser die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008.

Dabei wurden nach dem sog. Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen durch den Vermieter an den Energieversorger abgerechnet. Dies ist nach dem neuesten Urteil nun nicht zulässig, da nur der Verbrauch des vergangenen Jahres zugrunde gelegt wird und somit nicht den Verbrauch des Mieters im Abrechnungszeitraum abbildet.

Die Nebenkostenabrechnung (Heizkostenabrechnung) ist damit zwar nicht gänzlich ungültig, die Mieterin darf in diesem Fall jedoch die nicht verbrauchsabhängig abgerechneten Heizkosten um 15% kürzen.

Maßgebliche Rechtsgrundlage (Heizkostenverordnung Auszug):

§ 6 HeizkostenV: Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung

(1) Der Gebäudeeigentümer hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. …

§ 12 HeizkostenV: Kürzungsrecht, Übergangsregelung

(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen. …

siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html
Entscheidung BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=59070&linked=pm&Blank=1

Heizkosten sparen im Winter – Tipps wie man es machen sollte

Dienstag, 18. Oktober 2011
Heizkosten machen den Löwenanteil der Nebenkostenabrechnung aus

Heizkosten machen den Löwenanteil der Nebenkostenabrechnung aus

„Alle Jahre wieder….“

so oder so ähnlich heißt es bei einigen Bürgerinnen und Bürger wenn sie die Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres aufs Neue schockt.

Wer nicht auf seine Heizkosten achtet, die in der Regel den größten Anteil ausmachen, oder einfach nur die falsche Methode hat um Kosten einzusparen dem wird auch dieses oder nächstes Jahr das „frohe Fest“ verdorben werden. Um Ihnen dabei zu helfen dies zu verhindern, haben wir hier im Folgenden ein paar kleine Tipps zur Heizkostenbekämpfung.

Die Regel besagt, 1° Celsius Erhöhung der Raumtemperatur führt zu bis zu 6 % mehr Heizkosten. Darum sollte man den Raum stets bei circa 20° halten und ihn nicht überheizen. Ebenso sollten Sie beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung die Heizung nicht ausschalten.

Drehen Sie sie um 1 – 1 ½ Teilstriche herunter und halten Sie die Raumtemperatur bei mindestens 17 ° Celsius. Ein fataler Fehler wäre die Heizung beim Verlassen komplett auszuschalten und bei Eintreffen wieder hoch zu drehen. Dieses so genannte Stoßheizen braucht viel mehr Energie als einfach die Temperatur beim Level zu halten.

Selbst für diejenigen, die keine Lust haben täglich die Heizung beim Gang zur Arbeit vorher herunter zu drehen gibt es eine technische Lösung. Mit einem zeitgesteuerten Thermostat das Sie im örtlichen Fachhandel für 30 – 70 Euro erhalten wird Ihnen sogar noch wie von Zauberhand beim Sparen geholfen.

Sollten Sie diese Tipps dauerhaft und konsequent befolgen wird Ihre Nebenkostenrechnung Ihnen sicher keine miese Laune mehr bereiten.

Foto: Fotolia (Digitalpress, #12308118)

Nebenkostenspiegel 2009 veröffentlicht

Freitag, 01. April 2011

Nebenkostenspiegel Deutschland 200901.04.2011: Heute wurde der Nebenkostenspiegel für Deutschland 2009 von www.nebenkosten-rechner.de veröffentlicht.

Nachdem vor kurzem der Nebenkostenspiegel 2008 vorgestellt wurde, sind nun auch die einzelnen Betriebskosten der deutschen Mieter aus dem letzten relevanten Abrechnungsjahr 2009 verfügbar.

Die durchschnittlichen Betriebskosten sind seit dem vorangegangenen Jahr leicht gestiegen, sie betragen 2,52 €/qm im Monat (vgl. 2008: 2,49 €/qm).

Große Veränderungen in den einzelnen Positionen der Nebenkostenabrechnung sind kaum zu verzeichnen. Am auffälligsten ist noch die Verringerung der Heizkosten um über 2%. Die Heizkosten Werte, die die Nutzer des Nebenkostenrechners angegeben haben, unterscheiden sich sehr von denen des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes, der hier optimistischer im Sinne der Mieter zu sein scheint.

Daneben sind die angegebenen Werte des Nebenkostenspiegels an weiteren Stellen deutlich höher als die des Betriebskostenspiegels. Aufzugskosten sind so im Schnitt bei 0,19 € (DMB: 0,13 €), die Kosten für den Hausmeister bei 0,23 € (DMB: 0,18 €). Bei Grundsteuer, Versicherungen oder auch der Müllbeseitigung liegen die Werte beider Untersuchungen fast deckungsgleich.

Der Nebenkostenspiegel wertet die Daten von weit über 10.000 eingegebenen Nebenkostenabrechnungen aus und kann somit eine sehr realistisches Bild der Nebenkosten in Deutschland zeichnen. Natürlich kann es im konkreten Mietverhältnis zu Abweichungen kommen, jedoch kann der Nebenkostenspiegel dazu dienen, bei größeren Abweichungen von diesem, etwas genauer in die eigene Nebenkostenabrechnung zu schauen und die Positionen zu kontrollieren.

Auch für 2010 liegen bereits viele Daten vor. Es zeichnet sich ab, dass insbesondere Strom- und Heizkosten wohl auffällig steigen werden, die kalten Betriebskosten eher moderat.

Hier geht es zum Nebenkostenspiegel 2009: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland 2008

Überprüfen auch Sie mit dem Nebenkostenrechner ob Ihre Nebenkostenabrechnung zu hoch ausgefallen ist. Kostenlos und in wenigen Klicks erledigt.

>Zum Nebenkostenrechner

Nebenkostenspiegel 2008 ist da

Mittwoch, 30. März 2011

Nebenkosten (Betriebskosten) in Deutschland in 2008Der Nebenkostenspiegel oder auch Betriebskostenspiegel 2008 ist da.
Nebenkosten-rechner.de präsentiert damit den ersten eigenen Nebenkostenspiegel für Deutschland.

Insgesamt haben Wohnraummieter im Jahr 2008 in Deutschland durchschnittlich 2,49 € (Summe der Einzelwerte: 3,37 €) pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche bezahlt. Hier muss beachtet werden, dass nicht für jede Mietwohnung Aufzugskosten, Kosten für Gartenreinigung oder andere Posten abgerechnet werden können deshalb sind die durchschnittlich gezahlten Nebenkosten geringer als die Summe der Einzelwerte. Im Vergleich hierzu ermittelte der DMB in seinem Betriebskostenspiegel 2008 für Deutschland einen Wert von 2,91 € pro qm pro Monat als Summe der Einzelwerte (Quelle: DMB, Betriebskostenspiegel für Deutschland).

Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 77,33 qm waren die deutschen Wohnungsmieter deshalb durchschnittlich mit monatlichen Betriebskosten in Höhe von 192,65 € belastet.

Ein Vergleich der Einzelwerte des Nebenkostenspiegels von www.nebenkosten-rechner.de mit dem Betriebskostenspiegel des DMB zeigt, dass sowohl die Primärerhebung, als auch die sehr praxisnahe Erhebung direkt beim Mieter zu ähnlichen Ergebnissen führen, beide Erhebungsformen können als fachlich fundiert und zuverlässig angesehen werden. Insbesondere die Aufzugskosten fallen jedoch mit 0,19 € in der Praxis deutlich höher aus. Wasser und Abwasser zeigen ebenfalls eine größere Differenz. Hier könnte die richtige Differenzierung der einzelnen Kostenarten auf der Nebenkostenabrechnung durch den Mieter Probleme bereitet haben.

Interessant ist auch, dass bei den Heizkosten im Durchschnitt 36 % auf die Grundkosten entfallen, was einem Betrag von 0,34 € pro qm pro Monat entspricht. Die HeizKV schreibt vor, dass der Vermieter lediglich zwischen 30 % und 50 % der Heizkosten als Grundkosten umlegen darf (§ 7 Abs. 1 HeizKV). In der Praxis nähert sich dieser Wert der unteren Grenze. Dies dürfte auch im Interesse der Mieter liegen, die weniger Kosten zu tragen haben, wenn sie sich sparsam verhalten.

Der Nebenkostenspiegel 2009 steht bereits in den Startlöchern und wird in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen. In regelmäßgem Abstand wird www.nebenkosten-rechner.de dann die Nebenkostenspiegel für sämtliche Bundesländer Deutschlands veröffentlichen.

Auch für einzelne Landkreise, Gemeinden oder auch nur Postleitzahlengebiete kann auf Anfrage ein Nebenkostenspiegel erstellt werden.

Hier geht es zum Nebenkostenspiegel 2008: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland 2008

Überprüfen auch Sie mit dem Nebenkostenrechner ob Ihre Nebenkostenabrechnung zu hoch ausgefallen ist. Kostenlos und in wenigen Klicks erledigt.

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Heizkostenabrechnung überprüfen! Unsere Tipps

Montag, 07. März 2011

Gerade jetzt werden wieder viele Heizkostenabrechnungen erstellt, bzw. die Heizkosten an den Heizkörpern abgelesen. Dabei passieren immer wieder Fehler bei der Abrechnung, meist ist der Mieter der Benachteiligte.

Nebenkostenabrechnung und heizkostenabrechnung

(Foto: H-J Paulsen, Fotolia)

Prüfen Sie bei Erhalt der Heizkostenabrechnung immer folgende 3 Punkte:

  1. Wurde die Abrechnungsfrist eingehalten?
  2. Welche Abrechnungsart wurde verwendet (verbrauchsabhängig, flächenabhängig)?
  3. Können Sie die Höhe der Heizkosten nachrechnen?

 

 

 

1. Wurde  die Abrechnungsfrist eingehalten?

Der Vermieter hat nur eine bestimmte Frist, um seine Nebenkostenabrechnung (in dieser ist die Heizkostenabrechnung enthalten) zu erstellen. Diese beträgt 12 Monate. Wird die Nebenkostenabrechnung danach zugestellt, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.

Weitere Infos zur Abrechnungsfrist der Nebenkostenabrechnung

2. Welche Abrechnungsart wurde verwendet?

Grundsätzlich gibt es 2 mögliche Arten der Heizkostenabrechnung:

  • Abrechnung nach dem Verbrauch
  • Abrechnung nach Quadratmeter

Der Vermieter kann nicht einfach nur nach der Wohnungsgröße abrechnen, denn das würde manchen Mieter benachteiligen. So könnte ein Mieter mit einer großen Wohnung sehr wenig heizen, müßte aber dennoch hohe Heizkosten bezahlen.

Nur nach tatsächlichem Verbrauch (Zähler am Heizkörper) wird der Vermieter jedoch auch nicht abrechnen, denn es gibt Kosten, die unabhängig vom Verbrauch anfallen (z.B. Schornsteinfeger, Wartung, etc.).

Es werden daher i.d.R. 30% flächenabhängig und 70% verbrauchsabhängig abgerechnet. Werden über 70% verbrauchsabhängig abgerechnet, muss dies vorher im Mietvertrag vereinbart worden sein.

Weicht Ihre Heizkostenabrechnung von dieser 70/30 Regel ab, sollten Sie stutzig werden.

3. Können Sie die Höhe der Heizkosten nachrechnen?

Es gibt natürlich auch Formvorschriften, die der Vermieter einhalten muss. So müssen Sie die Höhe der Heizkosten nachvollziehen (also nachrechnen) können. Dazu benötigen Sie alle zugrunde liegende Angaben.

So müssen z.B. die gesamten Heizkosten der Mietanlage, bzw. des Mietshauses angegeben werden. Zudem benötigen Sie die Gesamtfläche, Verbrauchseinheiten, Kosten der Warmwasseraufbereitung und die Formel, nach der die Heizkosten und der Warmwasseranteil berechnet wurden.

Beim Brennstoffverbrauch ist auf Anfangs- und Restbestand zu achten. Beide müssen angegeben werden. Akzeptieren Sie keine Falschangaben (0-Liter Angaben, gleiche Angaben bei Anfangs- und Restbestand).

Mit dem Nebenkosten-Rechner können Sie sehen, ob Ihre Heizkosten plausibel erscheinen. Er vergleicht Sie mit vielen anderen mit ähnlichen Wohnungsgrößen in Ihrer Region.

Professionelle und individuelle Hilfe kann natürlich ein Anwalt geben, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.
Hier finden Sie einen Mietrecht Anwalt in Ihrer Nähe

 

 

Tipps um Heizkosten zu sparen

Dienstag, 22. Februar 2011

Fenster, Türspalten und alte Thermostate kosten bares Geld

Mit folgenden Tipps und Tricks kann man gerade an den Heizkosten, die einen großen Anteil an den Nebenkosten haben ansetzen.

Schauen Sie doch gleich mal, ob Ihre Heizkosten zu hoch sind:

http://www.nebenkosten-rechner.de/rechner.html

Abrechnung von Heizkosten nach Wirtschaftseinheiten

Donnerstag, 20. Januar 2011

Mehrere Wohngebäude können von Beginn des Mietverhältnisses an zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, auch wenn im Mietvertrag als Mietsache nur eines der Gebäude bezeichnet wird (BGH, Urt. v. 14.07.2010 – VIII ZR 290/09).

Einheitliche Abrechnung der Heizkosten für mehrere Gebäude.

Dienstag, 21. Dezember 2010

Der Vermieter darf auch ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Mieter die Heiz- und Warmwasserkosten für mehrere Gebäude in einer Abrechnung zusammenfassen, wenn sie durch eine Gemeinschaftsheizung versorgt werden (BGH, Urt. v. 14.07.10 – VIII ZR 290/09).

Umlage der Kosten für Verbrauchserfassungsgeräte.

Montag, 23. August 2010

Der Vermieter vereinbart für die Verbrauchserfassungsgeräte an den Heizkörpern eine wesentliche höhere als die marktübliche Miete. Der Mieter verweigert die Zahlung der anteilig umgelegten Betriebskosten.

Das LG Köln gibt dem Mieter recht. Der Vermieter könne die Kosten für Verbrauchserfassungsgeräte nur dann umlegen, wenn er dieses Verhalten sachlich rechtfertigen kann. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht oder erklärt er sich zu dieser Frage nicht, ist von einem Verstoß gegen das betriebskostenrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot auszugehen (LG Köln, Urt. v. 04.11.2004 – 6 S 36/04).

Reinigungskosten für Öltank sind Betriebskosten.

Mittwoch, 18. August 2010

Der Vermieter lässt alle 5-7 Jahre den Öltank der Heizungsanlage reinigen. Die Kosten stellt er in die Betriebskostenabrechnung ein. Der Mieter verweigert insoweit die Zahlung. Der Vermieter beschreitet den Rechtsweg.

Der Bundesgerichtshof gibt dem Vermieter recht. Die Kosten der Öltankreinigung seien umlegbare Kosten der Reinigung der Heizungsanlage gemäß § 2 Nr. 4a BetrKV. Ein Turnus von 5-7 Jahren reiche aus, um die Kosten als „laufend“ zu qualifizieren. Damit handele es sich auch nicht um Instandhaltungskosten (BGH, Urt. v. 11.11.2009 – VIII ZR 221/08).