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Archiv für die Kategorie ‘Grundsteuer’

Nebenkostenspiegel 2009 veröffentlicht

Freitag, 01. April 2011

Nebenkostenspiegel Deutschland 200901.04.2011: Heute wurde der Nebenkostenspiegel für Deutschland 2009 von www.nebenkosten-rechner.de veröffentlicht.

Nachdem vor kurzem der Nebenkostenspiegel 2008 vorgestellt wurde, sind nun auch die einzelnen Betriebskosten der deutschen Mieter aus dem letzten relevanten Abrechnungsjahr 2009 verfügbar.

Die durchschnittlichen Betriebskosten sind seit dem vorangegangenen Jahr leicht gestiegen, sie betragen 2,52 €/qm im Monat (vgl. 2008: 2,49 €/qm).

Große Veränderungen in den einzelnen Positionen der Nebenkostenabrechnung sind kaum zu verzeichnen. Am auffälligsten ist noch die Verringerung der Heizkosten um über 2%. Die Heizkosten Werte, die die Nutzer des Nebenkostenrechners angegeben haben, unterscheiden sich sehr von denen des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes, der hier optimistischer im Sinne der Mieter zu sein scheint.

Daneben sind die angegebenen Werte des Nebenkostenspiegels an weiteren Stellen deutlich höher als die des Betriebskostenspiegels. Aufzugskosten sind so im Schnitt bei 0,19 € (DMB: 0,13 €), die Kosten für den Hausmeister bei 0,23 € (DMB: 0,18 €). Bei Grundsteuer, Versicherungen oder auch der Müllbeseitigung liegen die Werte beider Untersuchungen fast deckungsgleich.

Der Nebenkostenspiegel wertet die Daten von weit über 10.000 eingegebenen Nebenkostenabrechnungen aus und kann somit eine sehr realistisches Bild der Nebenkosten in Deutschland zeichnen. Natürlich kann es im konkreten Mietverhältnis zu Abweichungen kommen, jedoch kann der Nebenkostenspiegel dazu dienen, bei größeren Abweichungen von diesem, etwas genauer in die eigene Nebenkostenabrechnung zu schauen und die Positionen zu kontrollieren.

Auch für 2010 liegen bereits viele Daten vor. Es zeichnet sich ab, dass insbesondere Strom- und Heizkosten wohl auffällig steigen werden, die kalten Betriebskosten eher moderat.

Hier geht es zum Nebenkostenspiegel 2009: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland 2008

Überprüfen auch Sie mit dem Nebenkostenrechner ob Ihre Nebenkostenabrechnung zu hoch ausgefallen ist. Kostenlos und in wenigen Klicks erledigt.

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Nebenkostenspiegel 2008 ist da

Mittwoch, 30. März 2011

Nebenkosten (Betriebskosten) in Deutschland in 2008Der Nebenkostenspiegel oder auch Betriebskostenspiegel 2008 ist da.
Nebenkosten-rechner.de präsentiert damit den ersten eigenen Nebenkostenspiegel für Deutschland.

Insgesamt haben Wohnraummieter im Jahr 2008 in Deutschland durchschnittlich 2,49 € (Summe der Einzelwerte: 3,37 €) pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche bezahlt. Hier muss beachtet werden, dass nicht für jede Mietwohnung Aufzugskosten, Kosten für Gartenreinigung oder andere Posten abgerechnet werden können deshalb sind die durchschnittlich gezahlten Nebenkosten geringer als die Summe der Einzelwerte. Im Vergleich hierzu ermittelte der DMB in seinem Betriebskostenspiegel 2008 für Deutschland einen Wert von 2,91 € pro qm pro Monat als Summe der Einzelwerte (Quelle: DMB, Betriebskostenspiegel für Deutschland).

Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 77,33 qm waren die deutschen Wohnungsmieter deshalb durchschnittlich mit monatlichen Betriebskosten in Höhe von 192,65 € belastet.

Ein Vergleich der Einzelwerte des Nebenkostenspiegels von www.nebenkosten-rechner.de mit dem Betriebskostenspiegel des DMB zeigt, dass sowohl die Primärerhebung, als auch die sehr praxisnahe Erhebung direkt beim Mieter zu ähnlichen Ergebnissen führen, beide Erhebungsformen können als fachlich fundiert und zuverlässig angesehen werden. Insbesondere die Aufzugskosten fallen jedoch mit 0,19 € in der Praxis deutlich höher aus. Wasser und Abwasser zeigen ebenfalls eine größere Differenz. Hier könnte die richtige Differenzierung der einzelnen Kostenarten auf der Nebenkostenabrechnung durch den Mieter Probleme bereitet haben.

Interessant ist auch, dass bei den Heizkosten im Durchschnitt 36 % auf die Grundkosten entfallen, was einem Betrag von 0,34 € pro qm pro Monat entspricht. Die HeizKV schreibt vor, dass der Vermieter lediglich zwischen 30 % und 50 % der Heizkosten als Grundkosten umlegen darf (§ 7 Abs. 1 HeizKV). In der Praxis nähert sich dieser Wert der unteren Grenze. Dies dürfte auch im Interesse der Mieter liegen, die weniger Kosten zu tragen haben, wenn sie sich sparsam verhalten.

Der Nebenkostenspiegel 2009 steht bereits in den Startlöchern und wird in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen. In regelmäßgem Abstand wird www.nebenkosten-rechner.de dann die Nebenkostenspiegel für sämtliche Bundesländer Deutschlands veröffentlichen.

Auch für einzelne Landkreise, Gemeinden oder auch nur Postleitzahlengebiete kann auf Anfrage ein Nebenkostenspiegel erstellt werden.

Hier geht es zum Nebenkostenspiegel 2008: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland 2008

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Vorwegabzug der Grundsteuer.

Freitag, 24. September 2010

Ein Vorwegabzug für die auf Gewerbe entfallenden Grundsteuern sei nicht notwendig, wenn sie nicht höher sind als für Wohneinheiten dies hat das AG Hohenschönhausen entschieden (AG Hohenschönhausen, Urt. v. 29.05.2008 – 16 C 205/07).

Umlage von Grundsteuer.

Mittwoch, 22. September 2010

Der Vermieter verklagt einen Wohnraummieter auf Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung. Es handelt sich um ein gemischt genutztes Gebäude mit Wohn- und Gewerberaum. Der Vermieter hat bei der Betriebskostenabrechnung keine Aufteilung vorgenommen.

Das Landgericht gibt dem Mieter recht. Der Mieter könne bei einem gemischt genutzten Gebäude nicht mit Kosten belastet werden, die durch die gewerbliche Nutzung entstünden. Lediglich in Ausnahmefällen, in denen eine Trennung nicht möglich sei oder die gewerblichen Kosten annäherungsweise denen einer Wohnraumnutzung entsprechen, können eine pauschal für das gesamte Gebäude geltende Abrechnung für die Betriebskosten erstellt werden. Dies war in vorliegendem Fall nicht gegeben, so dass auf Vorwegabzug erforderlich sei (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 30. 9. 1997 – 2–11 S 55–97).

Einwendungen sind jedes Jahr erneut zu erheben.

Montag, 02. August 2010

Der Vermieter rechnet jedes Jahr über die Betriebskosten ab und legt die Grundsteuer anteilig auf den Mieter um. Der Mieter moniert jedes Jahr kurz nach Erhalt der Abrechnung die Umlage der Grundsteuer, da eine entsprechende Umlagevereinbarung fehlt. Lediglich nach Erhalt der letzten Abrechnung äußert sich der Mieter nicht mehr. Der Mieter verweigert erneut die Zahlung der anteiligen Grundsteuer, der Vermieter erhebt Klage.

Der Bundesgerichtshof gibt dem Vermieter recht. Die fehlende Umlagevereinbarung der Grundsteuer ist eine Einwendung, die der Mieter innerhalb der Jahresfrist geltend zu machen habe. Versäumt er diese Frist, kann er mit diesem Vortrag nicht mehr gehört werden. Die Tatsache, dass der Mieter in den Jahren zuvor eine entsprechende Einwendung erhoben habe, genüge nicht, da diese für jede Abrechnung gesondert geltend zu machen sei (BGH, Urt. v. 12.05.2010 – VIII ZR 185/09).