Lange dauert es nicht mehr, dann flattern wieder Nebenkostenabrechnungen (Betriebskostenabrechnungen) ins Haus tausender Mieter.
Wir haben hier 6 Punkte zusammengestellt, die Sie auf Ihrer Nebenkostenabrechnung überprüfen sollten.
1. Vereinbarungsprinzip
Im Mietrecht gilt der Grundsatz, dass Betriebskosten auf den Mieter nur umgelegt werden dürfen, wenn dies im Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter vereinbart ist. Dies ist im BGB geregelt.
Nebenkosten, die nicht Bestandteil der Vereinbarung sind, können auch nicht vom Vermieter abgerechnet werden. Nicht akzeptieren müssen Sie z.B. Kosten für Bankkontogebühren.
2. Aufteilung der Nebenkosten (Umlage)
Grundsätzlich wird nach Wohnfläche abgerechnet, falls nichts anderes vereinbart wurde. Achten Sie darauf. Besteht eine Vereinbarung? Die Vereinbarung kann beinhalte, dass nach Wohneinheiten oder Personen abgerechnet wird. Heizkosten und Warmwasser werden immer nach dem jeweiligen Verbrauch abgerechnet.
3. Heizkosten und Warmwasser
Bei Passivhäusern ist keine verbrauchsabhängige Abrechnung notwendig. Ansonsten müssen 70% der Warmwasser- und Heizkosten nach Verbrauch und 30% nach Wohnfläche abgerechnet werden. Prüfen Sie diese Angaben auf der Nebenkostenabrechnung.
Eine Abweichung von der 70/30 Regel kann bei gut gedämmten Häusen (mind. Wärmeschutzverordnung 1995) gerechtfertigt sein.
4. Zeitpunkt der Nebenkostenabrechnung
Ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter die Nebenkosten präsentieren. Eine spätere Nachforderung ist nicht zulässig. Nur falls der Vermieter keien Schuld an der verspäteten Abrechnung trägt, kann eine Ausnahme gerechtfertigt sein.
Der Mieter kann verspätet abgerechnete Nebenkosten, welche bereits bezahlt wurden zudem zurückfordern.
Siehe: >> Fristgerechte Nebenkostenabrechnung
5. Einsichtnahme
Pochen Sie auf Ihr Recht alle Belege vom Vermieter einsehen zu dürfen.
6. Formelle Richtigkeit
Es gibt feste Regeln, wie eine Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) aussehen muss. Lassen Sie einen Fachmann prüfen, ob diese vom Vermieter alle erfüllt wurden. Der DMB ist dabei ein guter Ansprechpartner. Prüfen und Ihre Ansprüche durchsetzen kann zudem am besten Ihr Rechsanwalt.
