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Archiv für die Kategorie ‘Allgemein’

Nebenkostenspiegel 2009 veröffentlicht

Freitag, 01. April 2011

Nebenkostenspiegel Deutschland 200901.04.2011: Heute wurde der Nebenkostenspiegel für Deutschland 2009 von www.nebenkosten-rechner.de veröffentlicht.

Nachdem vor kurzem der Nebenkostenspiegel 2008 vorgestellt wurde, sind nun auch die einzelnen Betriebskosten der deutschen Mieter aus dem letzten relevanten Abrechnungsjahr 2009 verfügbar.

Die durchschnittlichen Betriebskosten sind seit dem vorangegangenen Jahr leicht gestiegen, sie betragen 2,52 €/qm im Monat (vgl. 2008: 2,49 €/qm).

Große Veränderungen in den einzelnen Positionen der Nebenkostenabrechnung sind kaum zu verzeichnen. Am auffälligsten ist noch die Verringerung der Heizkosten um über 2%. Die Heizkosten Werte, die die Nutzer des Nebenkostenrechners angegeben haben, unterscheiden sich sehr von denen des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes, der hier optimistischer im Sinne der Mieter zu sein scheint.

Daneben sind die angegebenen Werte des Nebenkostenspiegels an weiteren Stellen deutlich höher als die des Betriebskostenspiegels. Aufzugskosten sind so im Schnitt bei 0,19 € (DMB: 0,13 €), die Kosten für den Hausmeister bei 0,23 € (DMB: 0,18 €). Bei Grundsteuer, Versicherungen oder auch der Müllbeseitigung liegen die Werte beider Untersuchungen fast deckungsgleich.

Der Nebenkostenspiegel wertet die Daten von weit über 10.000 eingegebenen Nebenkostenabrechnungen aus und kann somit eine sehr realistisches Bild der Nebenkosten in Deutschland zeichnen. Natürlich kann es im konkreten Mietverhältnis zu Abweichungen kommen, jedoch kann der Nebenkostenspiegel dazu dienen, bei größeren Abweichungen von diesem, etwas genauer in die eigene Nebenkostenabrechnung zu schauen und die Positionen zu kontrollieren.

Auch für 2010 liegen bereits viele Daten vor. Es zeichnet sich ab, dass insbesondere Strom- und Heizkosten wohl auffällig steigen werden, die kalten Betriebskosten eher moderat.

Hier geht es zum Nebenkostenspiegel 2009: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland 2008

Überprüfen auch Sie mit dem Nebenkostenrechner ob Ihre Nebenkostenabrechnung zu hoch ausgefallen ist. Kostenlos und in wenigen Klicks erledigt.

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Nebenkostenspiegel 2008 ist da

Mittwoch, 30. März 2011

Nebenkosten (Betriebskosten) in Deutschland in 2008Der Nebenkostenspiegel oder auch Betriebskostenspiegel 2008 ist da.
Nebenkosten-rechner.de präsentiert damit den ersten eigenen Nebenkostenspiegel für Deutschland.

Insgesamt haben Wohnraummieter im Jahr 2008 in Deutschland durchschnittlich 2,49 € (Summe der Einzelwerte: 3,37 €) pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche bezahlt. Hier muss beachtet werden, dass nicht für jede Mietwohnung Aufzugskosten, Kosten für Gartenreinigung oder andere Posten abgerechnet werden können deshalb sind die durchschnittlich gezahlten Nebenkosten geringer als die Summe der Einzelwerte. Im Vergleich hierzu ermittelte der DMB in seinem Betriebskostenspiegel 2008 für Deutschland einen Wert von 2,91 € pro qm pro Monat als Summe der Einzelwerte (Quelle: DMB, Betriebskostenspiegel für Deutschland).

Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 77,33 qm waren die deutschen Wohnungsmieter deshalb durchschnittlich mit monatlichen Betriebskosten in Höhe von 192,65 € belastet.

Ein Vergleich der Einzelwerte des Nebenkostenspiegels von www.nebenkosten-rechner.de mit dem Betriebskostenspiegel des DMB zeigt, dass sowohl die Primärerhebung, als auch die sehr praxisnahe Erhebung direkt beim Mieter zu ähnlichen Ergebnissen führen, beide Erhebungsformen können als fachlich fundiert und zuverlässig angesehen werden. Insbesondere die Aufzugskosten fallen jedoch mit 0,19 € in der Praxis deutlich höher aus. Wasser und Abwasser zeigen ebenfalls eine größere Differenz. Hier könnte die richtige Differenzierung der einzelnen Kostenarten auf der Nebenkostenabrechnung durch den Mieter Probleme bereitet haben.

Interessant ist auch, dass bei den Heizkosten im Durchschnitt 36 % auf die Grundkosten entfallen, was einem Betrag von 0,34 € pro qm pro Monat entspricht. Die HeizKV schreibt vor, dass der Vermieter lediglich zwischen 30 % und 50 % der Heizkosten als Grundkosten umlegen darf (§ 7 Abs. 1 HeizKV). In der Praxis nähert sich dieser Wert der unteren Grenze. Dies dürfte auch im Interesse der Mieter liegen, die weniger Kosten zu tragen haben, wenn sie sich sparsam verhalten.

Der Nebenkostenspiegel 2009 steht bereits in den Startlöchern und wird in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen. In regelmäßgem Abstand wird www.nebenkosten-rechner.de dann die Nebenkostenspiegel für sämtliche Bundesländer Deutschlands veröffentlichen.

Auch für einzelne Landkreise, Gemeinden oder auch nur Postleitzahlengebiete kann auf Anfrage ein Nebenkostenspiegel erstellt werden.

Hier geht es zum Nebenkostenspiegel 2008: Alle durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland 2008

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Nebenkosten online richtig abrechnen

Dienstag, 15. März 2011

Das Verwalten von Wohnungen und damit die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen setzt heute mehr als je zuvor spezielles Fachwissen und ein fristgemäßes Arbeiten voraus. Umso mehr steigen bei privaten Vermietern und Hausverwaltern die Ansprüche an eine Nebenkostenabrechnung Software, mit der sie einfach und auf aktuellem Rechtsstand für ihre Mieter die Nebenkosten (lt. Gesetz Betriebskosten) abrechnen können. Denn korrekte und leicht verständliche Abrechnungen vermeiden viel Ärger.

Genau da setzt die neue Software immoware24go an: Durch die Bereitstellung über das Internet als Dienstleistung (Software as a Service) kann man bereits für eine einzige Nebenkostenabrechnung ein professionelles Softwaresystem nutzen. Einfach über den Internetbrowser registrieren, mit den Zugangsdaten einloggen und mit dem stets aktuelle System arbeiten. Die im System integrierte Schritt für Schritt-Führung macht es dem Anwender leicht: Alle Daten zum Objekt und Mieter sowie Einnahmen und Ausgaben eingeben und schon ist die Nebenkostenabrechnung fertig. Diese sind übersichtlich gegliedert und enthalten neben dem deutlich erkennbaren Abrechnungszeitraum eine Auflistung aller umlagefähigen warmen und kalten Nebenkosten, deren Umlageschlüssel sowie dem Anteil des jeweiligen Mieters.
Die Aufstellung Nebenkostenabrechnung kann je Mieter, je Gewerbemieter aber auch als Gesamtübersicht aller umgelegten Konten nach Mietanteilen erfolgen.

Zusätzlich stehen im System über 50 Musterverträge und -dokumente, z. B. Mietvertrag, Abmahnungen, zur Verfügung.

Da die Software nicht erst gekauft und auf dem Computer installiert werden muss, entfallen lästige Aufgaben wie Datenarchivierung, Updates und Systemwartung. Der Zugriff über das Internet ermöglicht das Arbeiten an jedem Ort und zu jeder Zeit. Höchste Datensicherheit ist durch eine 256-Bit-Verschlüsselung, genau wie beim Online-Banking, sowie die Speicherung der Daten auf Servern in einem deutschen Rechenzentrum mit hohen Sicherheitsstandards gewährleistet.

Keine Minderung wegen stadtbekanntem Baulärm.

Dienstag, 25. Januar 2011

Hat der Mieter bei Anmietung des Objektes Kenntnis davon, dass das Nachbargebäude demnächst abgerissen wird, hat er keinen ANspruch auf Mietminderung wegen Baulärm. Gleiches gilt, wenn das Bauprojekt bei Vertragsschluss öffentlich bekannt war, z.B. durch Zeitunksartikel, Nachrichten oder Rundfunk. Auf eine persönliche Kenntnis des Mieters kommt es in diesem Fall nicht an (AG Eckernförde, Urt. v. 27.04.2010 – 6 C 670/09).

Einheitliche Abrechnung der Heizkosten für mehrere Gebäude.

Dienstag, 21. Dezember 2010

Der Vermieter darf auch ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Mieter die Heiz- und Warmwasserkosten für mehrere Gebäude in einer Abrechnung zusammenfassen, wenn sie durch eine Gemeinschaftsheizung versorgt werden (BGH, Urt. v. 14.07.10 – VIII ZR 290/09).

Angabe von „Personenbruchteilen“ ist unschädlich.

Dienstag, 14. Dezember 2010

Der Mieter verweigert die Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter hat die Betriebskosten nach Personen umgelegt und die Gesamtzahl mit einem Dezimalbruch angegeben. Der Mieter ist der Auffassung dies führt zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung, da die Ermittlung dieser Zahl nicht erkennbar sei.

Der Bundesgerichtshof gibt der Klage des Vermieters statt. Eine Umlage nach dem Personenschlüssel ist grundsätzlich zulässig. Die Angabe der Gesamtzahl reiche auch aus. Wie der Vermieter diese Zahl ermittelt hat, spielt für die Frage der formellen Rechtmäßigkeit dagegen keine Rolle. Dies ergebe sich nur aus der Belegungsliste, die der Mieter im Rahmen der Belegeinsicht auch einsehen könne (BGH, Urt. v. 15.09.10 – VIII ZR 181/09).

Darlegungs- und Beweislast für erhebliche Mehrkosten.

Dienstag, 07. Dezember 2010

Der Mieter hat diejenigen Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, welche einen Vorwegabzug aus Gründen der Billigkeit ausnahmsweise geboten erscheinen lassen. Der Nachweis einer erheblichen Mehrbelastung kann nicht durch einen Vergleich mit den in einem Betriebskostenspiegel ausgewiesenen Durchschnittswerten geführt werden (BGH, Urt. v. 11.08.2010 – VIII ZR 45/10).

Keine formelle Unwirksamkeit bei fehlendem Vorwegabzug.

Dienstag, 30. November 2010

Fehlt in einer Betriebskostenabrechnung für ein gemischt genutztes Gebäude der Vorwegabzug für die gewerbliche Nutzung, ist die Abrechnung auch dann nicht formell unwirksam, wenn durch die gewerbliche Nutzung ein erheblicher Mehrverbrauch verursacht wird und deshalb ein Vorwegabzug geboten ist (BGH, Urt. v. 11.08.2010 – VIII ZR 45/10).

Formelle Anforderungen einer Nebenkostenabrechnung

Dienstag, 23. November 2010

Haben Sie gewusst, eine Nebenkostenabrechnung hat nicht nur inhaltlich richtig zu sein, sondern auch bestimmte formelle Anforderungen zu erfüllen. Von Gesetzes wegen wird also zwischen materiellen und formellen Voraussetzungen unterschieden.

Ein materieller (inhaltlicher) Mangel der Nebenkostenabrechnung lässt die Wirksamkeit der Abrechnung in der Regel unberührt. Ein formeller Mangel dagegen führt zur Unwirksamkeit der gesamten Abrechnung. Mit anderen Worten, liegt ein formeller Mangel vor, wird der Vermieter so behandelt, als hätte er überhaupt nicht über die Nebenkosten abgerechnet. Der Mieter braucht deshalb eine eventuelle Nachforderung auch nicht auszugleichen.

Besonders fatal wir die Angelegenheit für den Vermieter dann, wenn er zunächst eine formell fehlerhafte Nebenkostenabrechnung erteilt und innerhalb der 12-monatigen Abrechnungsfrist keine formell ordnungsgemäße Abrechnung nachreicht. Denn nach Ablauf der 12-monatigen Abrechnungsfrist kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr vom Mieter beanspruchen. Gleichwohl bleibt der Vermieter von Gesetzes wegen verpflichtet, eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erteilen.

Von einem fachlich geschultem Rechtsanwalt können Sie Ihre Nebenkostenabrechnung auf ihre formelle Richtigkeit überprüfen lassen. Diese Prüfung erfolgt. Folgende Anwälte sind Kenner der Materie und Spezialisten auf dem Gebiet des Mietrechts:

http://www.nebenkosten-rechner.de/kanzlei.html

Hier können Sie gleich einen Anwalt in Ihrer Nähe finden. Einfach Ihre Postleitzahl eingeben.

Fragen und Antworten zur Nebenkostenabrechnung

Dienstag, 16. November 2010

Die Umlage und Abrechnung von Betriebskosten im Bereich der Wohnraummiete beschäftigt seit langem und umfangreich die Gerichte in Deutschland. Nicht selten enden diese Streitigkeiten vor dem höchsten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof.

Die Rechtsmaterie ist schwierig und die Rechtsprechung entsprechend umfangreich und teilweise auch sehr uneinheitlich. Es verbietet sich deshalb vollständig allgemeinverbindliche Regelungen oder Grundsätze aufzustellen.
Die betroffenen Mieter stellen sich aber auch regelmäßig die gleichen Fragen.

Viele diese Fragen können dennoch überwiegend gleichlautend beantwortet werden. Eine Auswahl der häufigsten und grundlegendsten Fragen und deren Beantwortung finden Sie im Folgenden.

Beachten Sie aber, dass jeder Fall letztlich anders ist und einer individuellen Prüfung bedarf, die nur durch fachkundig geschulte Stellen geleistet werden kann.

>>Wann muss ich Betriebskosten bezahlen?
>>Was sind Betriebskosten?
>>Welche Betriebskosten muss ich bezahlen?
>>Muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
>>Wann muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
>>Welche grundlegenden Voraussetzungen muss eine Betriebskostenabrechnung erfüllen?
>>Kann ich mich gegen die Betriebskostenabrechnung zur Wehr setzen?
>>Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht über die Betriebskosten abrechnet?
>>Was passiert bei einem Auszug?
>>Kann von den Grundsätzen zu Lasten des Mieters abgewichen werden?